Rechtsprechung
| OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Versicherung Gebäudeversicherung Leitungswasser Schadensanzeige Frist Rechtsstreitigkeit Hausverwalter Repräsentant
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VVG § 6 III; AWB 87 § 13 Nr. 2
Versicherung Gebäudeversicherung Leitungswasser Schadensanzeige Frist Rechtsstreitigkeit Hausverwalter Repräsentant - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AWB 87 § 13 Nr. 2; VVG § 6 Abs. 3
Frist zur Schadensanzeige in der Leitungswasserversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtzeitigkeit der Anzeige eines Leitungswasserschadens sechs Wochen nach deren Feststellung; Repräsentantenstellung eines Hausverwalters im Verhältnis zum Gebäudeversicherer bei umfassender Gebäudeversorgung
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.11.1998 - 24 O 252/96
- OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98
Repräsentant ist, wer im Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (BGH, VersR 1993, 828). - BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80
Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines …
Auszug aus OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98
Vorsätzliches Handeln setzt daher in diesen Fällen voraus, daß dem Versicherungsnehmer die Pflicht zur unverzüglichen Schadensanzeige bekannt war (BGH, VersR 1981, 321; OLG Köln, r + s 1997, 355). - OLG Köln, 14.01.1997 - 9 U 111/96
Leistungsfreiheit bei Verletzung der Schadenmeldepflicht, Versicherung, …
Auszug aus OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98
Vorsätzliches Handeln setzt daher in diesen Fällen voraus, daß dem Versicherungsnehmer die Pflicht zur unverzüglichen Schadensanzeige bekannt war (BGH, VersR 1981, 321; OLG Köln, r + s 1997, 355).
- OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 57/24
Versicherungsfall im Rahmen einer Feuer-Wohngebäude-Versicherung bei Verletzung …
Das mag - im Rahmen einer Wohngebäude-Versicherung - etwa auf einen Hausverwalter zutreffen, wenn der Versicherungsnehmer die Verwaltung gänzlich in seine Hände legt und dieser auch alle Versicherungsangelegenheiten selbständig abwickelt (vgl. OLG Hamburg, VersR 2005, 221; OLG Köln, RuS 1999, 517), nicht jedoch auf untergeordnete Hilfspersonen wie z.B. den Hausmeister (…Looschelders, in: MünchKomm-VVG 3. Aufl., § 81 Rn. 122). - OLG Brandenburg, 09.10.2012 - 11 U 172/11
Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger …
Im Streitfall dürfte allerdings sogar eine Konstellation der zuletzt genannten Art gegeben sein, weil die im Ausland ansässige Klägerin die Verwaltung des Wohngebäudes offenbar ganz in die Hände ihrer Streithelferin gelegt hat und diese auch alle Versicherungsangelegenheiten selbstständig abwickelt (…vgl. dazu OLG Hamburg, Beschl. v. 08.04.2004 - 9 U 10/04, Rdn. 3 f., VersR 2005, 221 = OLG-Rp 2005, 742; OLG Köln, Urt. v. 24.08.1999 - 9 U 182/98, Rdn. 4, RuS 1999, 517 = OLG-Rp Köln 2000, 222). - OLG Hamburg, 08.04.2004 - 9 U 10/04
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Wohngebäudeversicherung
Im Rahmen einer Wohngebäude-Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer deshalb das Handeln seiner Hausverwalterin zurechnen lassen, wenn er die Verwaltung gänzlich in ihre Hände legt und diese auch alle Versicherungsangelegenheiten selbständig abwickelt (OLG Köln, r+s 1999, S. 517).Ein wesentlicher Unterschied zu den Fällen, in denen die Rechtsprechung im Rahmen einer Wohngebäude-Versicherung von einer Repräsentantenstellung ausgegangen ist, besteht daher nicht (vgl. OLG Köln r+s 1999, S. 517;… OLG Braunschweig VersR 1971, S. 812;… OLG Celle r+s 1986, S. 214).
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