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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,74102
OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10 (https://dejure.org/2013,74102)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.2013 - 9 U 1820/10 (https://dejure.org/2013,74102)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - 9 U 1820/10 (https://dejure.org/2013,74102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Architektenhaftung - bei Gefälligkeitstätigkeit des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorar für Auftragsvermittlung ist keine "Schmiergeldabrede"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Gefälligkeit schützt vor Haftung nicht

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Gefälligkeit schützt vor Haftung nicht

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt haftet auch für (nicht angemessen vergütete) Gefälligkeit! (IBR 2016, 650)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein - stillschweigender - Haftungsausschluss bei 1,2 Mio. Euro-Projekt! (IBR 2016, 711)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Architekt für nicht richtig geprüfte Abschlagsrechnungen? (IBR 2016, 708)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar für Auftragsvermittlung ist keine "Schmiergeldabrede"! (IBR 2016, 705)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB wegen der Beschädigung fremden Eigentums grundsätzlich auch dann bestehen kann, wenn die verletzende Handlung oder Unterlassung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erfolgt ist und sich aus diesem Ansprüche auf Schadloshaltung ergeben (BGH, Urteil vom 24.11.1976, Az.: VIII ZR 137/75).
  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10
    Ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB besteht daher grundsätzlich dann nicht, soweit mit dem Schadensersatzanspruch allein die Kosten für die Beseitigung des Mangels der in Auftrag gegebenen Bauleistung geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 27.01.2004, Az.: VII ZR 158/03).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 87/02

    Haftung des Angestellten eines Urkundsnotars

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10
    Ein solcher Haftungsausschluss kommt zwar in Betracht, wenn der Gläubiger der Leistung eine dahingehende Forderung billigerweise nicht hätte ablehnen dürfen (BGH NJW 2003, 578).
  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 295/00

    Umfang der Prüfungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10
    Mithin hatte er die Abschlagsrechnungen des Bauunternehmers daraufhin zu überprüfen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig und ob die zugrunde gelegten Leistungen erbracht sind und ob diese der vertraglichen Leistung entsprochen haben (BGH, Urt. v. 04.04.2002, Az: VII ZR 295/00).
  • BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Werkunternehmer bei Arbeiten …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10
    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt eine Eigentumsverletzung durch eine fehlerhafte Planung oder Bauüberwachung des Architekten oder Ingenieurs für möglich gehalten (BGH, Urteil vom 09.03.2004, Az.: X ZR 67/01).
  • BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69

    Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10
    Dann liegt ein rechtlicher Bindungswille nahe (BGH, Urt. v. 17.05.1971, Az: VII ZR 146/69).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08

    Haftung des Architekten: Haftung für die faktische Übernahme von …

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10
    Mit Rücksicht auf die große wirtschaftliche Bedeutung der vom Beklagten erbrachten Leistungen für die Erbengemeinschaft spricht im Gegenteil alles dafür, dass sich diese auf eine Haftungsbeschränkung nicht hätte einlassen müssen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 29.09.2010, Az: 15 U 63/08).
  • OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 12 U 199/21

    Haftung des Architekten wegen Mängeln der Bauwerksabdichtung aufgrund …

    Eine vertragliche Bindung liegt nahe, wenn der Begünstigte sich erkennbar auf die Zusage verlässt und für ihn erhebliche Werte auf dem Spiel stehen (OLG Frankfurt…, Urteil vom 29. September 2010 - 15 U 63/08 -, Rn. 28, juris) und der Beklagte zu 1 auch ein Vertrauen dahingehend begründet hat, weiterhin auf das Baugeschehen als Bauleiter Einfluss zu nehmen, indem er auch nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens faktisch auf der Baustelle tätig war (OLG Frankfurt…, Urteil vom 09. April 2015 - 2 U 85/14 -, Rn. 74; OLG Dresden, Urteil vom 23. Dezember 2013 - 9 U 1820/10 -, Rn. 113, juris).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Es kann daher an dieser Stelle letztlich dahinstehen, ob sich die Rechnungsprüfungspflicht des Architekten H. unmittelbar aus dem Architektenvertrag vom 13. Juni 2001 als Teil der "Bauüberwachung" ergibt oder kraft tatsächlicher Übernahme der Rechnungsprüfung, die er aus bloßer Gefälligkeit übernommen hat, mit der Folge einer Haftung nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag (siehe hierzu OLG Köln…, Beschluss vom 28. Juni 2015 - 19 U 163/14 - juris Rn. 101; OLG Celle…, Urteil vom 19. Juni 2001 - 16 U 260/00 - juris Rn. 45 OLG Dresden, Urteil vom 23. Dezember 2013 - 9 U 1820/10 - juris Rn. 111 f.; siehe auch BGH…, Urteil vom 11. Januar 1996 - VII ZR 85/95 - BauR 1996, 418, juris Rn. 15 Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 2001 und 2029).
  • OLG Bamberg, 18.01.2024 - 12 U 16/22

    Geologische Baubetreuung ist keine Dienstleistung!

    Jedenfalls nach Treu und Glauben war die Beklagte zu 2) daher verpflichtet, den Bauherren über für sie ohne weiteres erkennbare Fehler bei der Bodenverbesserung - jedenfalls soweit sie mit ihren Empfehlungen aus dem Baugrundgutachten im Zusammenhang standen - auch ungefragt so zu informieren, dass der Kläger darauf reagieren konnte (vgl. im Kontext des Rechtsbindungswillens in diesem Zusammenhang etwa OLG Brandenburg…, Urteil vom 01.12.2022 - 12 U 199/21 -, BeckRS 2022, 39953, Rn. 119; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2015 - 19 U 163/14 - OLG Dresden, Urteil vom 23.12.2013 - 9 U 1820/10 - OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010 - 15 U 63/08 -).
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