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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.07.1982 - 9 U 19/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5310
OLG Karlsruhe, 08.07.1982 - 9 U 19/82 (https://dejure.org/1982,5310)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.07.1982 - 9 U 19/82 (https://dejure.org/1982,5310)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juli 1982 - 9 U 19/82 (https://dejure.org/1982,5310)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 61
  • VersR 1983, 1041
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.1982 - 9 U 19/82
    Eine derartige Verbindung von Aufnahmeerklärung und Einlegung eines Rechtsmittels ist zulässig (BGHZ 36, 258 (260), auch wenn die Aufnahme nach § 250 ZPO an sich erst mit ihrer Zustellung wirksam wird.
  • BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94

    Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der …

    Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 8. Juli 1982 - 9 U 19/82 = OLGZ 1982, 471 = MDR 1983, 61, 62 f = AnwBl. 1982, 434;… ebenso Zöller/Stöber, ZPO, 19. Aufl., § 176 Rdnr. 12;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 176 Rdnr. 9, § 244 Rdnr. 5) folgt - ohne den Beschluß des IX. Zivilsenats vom 23. September 1976 (…aaO.) zu erwähnen - der früheren Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu § 244 ZPO mit dem Argument, nach Zustellung des Urteils gebe es einen Zeitraum "zwischen den Instanzen", in dem der Rechtsstreit bei keinem Gericht anhängig sei, weil weder die untere noch die Rechtsmittelinstanz mit dem Hauptstreit befaßt seien und in dem Verfahren tätig werden könnten.

    Die frühere Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (…aaO.) wird in dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 8. Juli 1982 (aaO.) und in den Kommentierungen von Zöller/Stöber (…ZPO, 18. Aufl. 1993, § 176 Rdnr. 12 zustimmend) und Baumbach/Lauterbach/Hartmann (…ZPO, 51. Aufl. 1993 und 52. Aufl. 1994, § 176 Rdnr. 17 ablehnend) ohne Hinweis darauf wiedergegeben, daß der IX. Zivilsenat diese Rechtsprechung durch Beschluß vom 23. September 1976 (…aaO.) aufgegeben hat.

    Hinweise darauf geben erst Anmerkungen der Schriftleitung zu der Entscheidung BAGE 28, 46, 53 f - die in den genannten Handkommentaren ebenfalls nicht aufgeführt ist - und zu dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 8. Juli 1982 in MDR 1983, 61, 63, sowie eine von Baumbach/Lauterbach/Hartmann (…aaO. § 176 Rdnr. 17) angegebene, aber nicht als solche gekennzeichnete Anmerkung zum Urteil des OLG Karlsruhe von Thomas (AnwBl. 1982, 528).

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