Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.04.1996 - 9 U 206/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 839
Papierfundstellen
- NJW 1997, 468 (Ls.)
- NVwZ 1997, 414
- NZV 1996, 494
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 22.07.2024 - 2 U 21/24
Amtshaftungsanspanspruch eines Verunfallten gegen den Straßenbaulastträger auf …
Sie können auch durch Fahrbahnunebenheiten rascher das Gleichgewicht verlieren (…vgl. Tassarek-Schröder/Rönsberg ebd. Rdnr. 623 = Rotermund/Krafft, Verkehrssicherungspflichten, 6. Auflage 2016, Rdnr. 145, unter Hinweis auf OLG Saarbrücken, Urteil vom 3. November 2009 - 4 U 185/09 -, BeckRS 2009, 29761 = DAR 2010, 23; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1982 - III ZR 174/81 -,NVwZ 1984, 133; siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 19. April 1996 - 9 U 206/95 -, NZV 1996, 494; Urteil vom 23. April 2021 - I-11 U 119/20 -, RuS 2022, 47).Die Rechtsprechung hat vor diesem Hintergrund die Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht angenommen bei einer nicht erkennbaren und nicht gekennzeichneten Bodenwelle in einer Kurve, deretwegen Motorräder bei höheren Geschwindigkeiten als 80 km/h die Fahrbahnhaftung verlieren (OLG Hamm, Urteil vom 19. April 1996 - 9 U 206/95 -, NZV 1996, 494).
- LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15
Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn
Dem entspricht es, dass die obergerichtliche Rechtsprechung bei maßgeblichen Bodenwellen eine Warnung der Verkehrsteilnehmer konkret durch Geschwindigkeitsbegrenzung und Warnung verlangt, insbesondere wenn diese für bestimmte Verkehrsteilnehmer eine "Falle" darstellen und die Behörde die Gefährlichkeit der Bodenwelle erkennen kann (vgl. OLG Hamm, NZV 1996, 494 m. w. Nachw.).
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