Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.11.1986 - 9 U 222/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 27
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95
Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der …
So habe das Oberlandesgericht Celle (VersR 1988, 27) in dem Umstand, daß die Feuerversicherungsprämie auf den Wohnungsmieter umgelegt worden sei, kein ausreichendes Indiz für einen auf einen Haftungsausschluß (für leichte Fahrlässigkeit) gerichteten Willen der Mietvertragsparteien gesehen.c) Die Interessenlage der Beteiligten ist - insbesondere auch entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Celle in der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung (VersR 1988, 27) - bei der Vermietung einer Wohnung nicht anders als bei der Vermietung eines Kraftfahrzeugs.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 23.07.1986 - 9 U 222/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 2/99 R
Ausgleichszulage kein Arbeitsentgelt bei der Bemessung von Unterhaltsgeld und …
Wäre ersteres der Fall, hätte die Gemeinde selbst - als nicht prozeßführungsbefugt - überhaupt nicht beigeladen werden dürfen (vgl OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 2. August 1994 - 1 M 84/94 -, DÖV 1995, 336; vgl außerdem zum Streitstand: VG Schwerin vom 10. Februar 1999 - 1 A 1714/95, OLG Rostock vom 24. September 1998 - 1 U 174/97, OLG Brandenburg vom 13. August 1997 - 3 U 77/97; vgl auch OLG Schleswig vom 23. Juli 1986 - 9 U 222/85 - und VG Schleswig vom 18. Dezember 1978 - 9 A 387/77). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.03.1989 - 1 A 32/88 Die Beklagte ist auch - ungeachtet dessen, daß sie eine amtsangehörige Gemeinde ist und die Selbstverwaltungsangelegenheiten der amtsangehörigen Gemeinde grundsätzlich vom Amt nach den Beschlüssen der Gemeinde durchgeführt werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 der Amtsordnung) - passiv legitimiert; denn sie ist als Vertragspartnerin in der Klägerin Schuldnerin eines evtl. Rückzahlungsanspruchs und nach § 61 Nr. 1 VwGO auch fähig, am Verfahren beteiligt zu sein (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 23.7.1986 - 9 U 222/85 -, SchlHAnZ 1986, 162).
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