Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.05.1974 - 9 U 223/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 161
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter …
Der Senat hat an einen derartigen Vertrauenstatbestand bereits in seinem Urteil vom 28.05.1974 - 9 U 223/73 (VersR 1975, 161 / 162) strenge Anforderungen gestellt und ihn nur dann für begründet erachtet, wenn außer der Betätigung der rechten Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges durch eindeutige Geschwindigkeitsherabsetzung und Beginn des Abbiegens deutlich wurde, dass eine Berührung der beiderseitigen Fahrlinien nicht in Betracht kam (vgl. auch LG Münster VRS 72 (1987), 166).
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