Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.05.1993 - 9 U 227/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fußgängerwege; Unebenheiten ; Verkehrssicherungspflichten; Kriterium der Ablenkung der Fußgänger durch Ladengeschäfte; Kriterium der Belebtheit eines Fußweges
Papierfundstellen
- VersR 1993, 1030
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 25.11.1987 - 9 U 274/86
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.1993 - 9 U 227/92
Hier stellen Unebenheiten bis zu 2, 5 cm in der Regel noch keine abhilfebedürftige Gefahrenstelle dar (vgl. OLG Celle VersR 1989, 157).
- OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 2 U 437/19
Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines …
Niveauunterschiede mit einer Höhendifferenz von mehr als 2 cm können demgegenüber im Einzelfall als gefährlich und nicht mehr hinnehmbar einzustufen sein, weil Fußgänger hier abgelenkt werden können und nicht auf jeden Schritt achten (OLG Hamm, Urteil vom 07. Mai 1993 - 9 U 227/92; bei einer Kante von 6 cm: OLG Celle, Urteil vom 25. November 1987 - 9 U 274/86). - LG Bonn, 04.04.2012 - 1 O 424/11
Amtshaftung wegen des Sturzes eines Fußgängers in der Fußgängerzone infolge der …
Bereits Niveauunterschiede von mehr als 2 cm können dabei unter besonderen Umständen eine Haftung begründen (…vgl. BGH aaO. sowie auch OLG Hamm, Urteil vom 07.05.1993, 9 U 227/92). - LG Bielefeld, 26.10.2016 - 6 O 385/15
Verletzung der kommunalen Verkehrssicherungspflicht durch Stufenanlage in …
Fußgängerzonen wie auch Marktplätze lösen gesteigerte Anforderungen im Hinblick auf die Beschaffenheit des begehbaren Untergrunds aus (OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2006 - 9 U 143/06, NJW-RR 2006, 110 0, 1101; Urteil vom 07.05.1993 -9 U 227/92, juris).
- LG Essen, 12.05.2005 - 4 O 370/04
Amtshaftung einer Stadt als Trägerin der Straßenverkehrssicherungspflicht und …
Bei scharfkantigen Unebenheiten können bereits Höhenunterschiede von mehr als 2 cm vom Verkehrssicherungspflichtigen die Beseitigung dieses Zustands verlangen (OLG Hamm VersR 1988, 467 f.; 1993, 1030; ebenso OLG Köln, VersR 1992, 355, 356 für eine 2, 5 cm hohe Aufkantung am Ende einer muldenförmigen Vertiefung). - LG Mönchengladbach, 13.12.2011 - 3 O 175/10
Amtspflichtverletzung und Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen einer …
Bei scharfkantigen Unebenheiten können bereits Höhenunterschiede von mehr als 2 cm vom Verkehrssicherungspflichtigen die Beseitigung dieses Zustands verlangen (OLG Hamm VersR 1988, 467 f.; 1993, 1030; ebenso OLG Köln, VersR 1992, 355, 356 für eine 2, 5 cm hohe Aufkantung am Ende einer muldenförmigen Vertiefung). - LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 62/17
Amtspflicht, Verkehrssicherung, Gehwegplatten, Höhendifferenz
Rn. 20 In Gehwegbereichen, wo nicht erwartet werden kann, dass die Aufmerksamkeit völlig auf den vor dem Fußgänger liegenden Bereich konzentriert wird, also insbesondere in belebten Fußgängerzonen, können bereits Niveauunterschiede von mehr als 2 cm eine Haftung begründen (OLG Hamm, Urteil v. 07.05.1993, 9 U 227/92).
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