Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.06.1996 - 9 U 260/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16
Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten
Der Versicherungsnehmer hat bei Inanspruchnahme durch einen Dritten gegen einen vom Versicherer abgelehnten Deckungsanspruch vielmehr auf Feststellung der Eintrittspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag in Bezug auf ein bestimmtes Haftpflichtverhältnis zu klagen (BGH…, Urteil vom 4. Dezember 1980 - IVa ZR 32/80, juris Rn. 12;OLG Köln, Urteil vom 11. Juni 1996 - 9 U 260/95, r + s 1998, 324 [325]). - LG Frankfurt/Oder, 03.07.2024 - 15 O 203/23 Gegen einen vom Versicherer abgelehnten Deckungsanspruch kann sich der Versicherungsnehmer mit der Feststellungsklage dahingehend wehren, dass er auf Feststellung klagt, dass der Versicherer aus dem genau zu bezeichnenden Versicherungsvertrag in Bezug auf ein genau zu bezeichnendes Haftpflichtverhältnis eintrittspflichtig ist (BGH VersR 1984, 252; OLG Köln r+s 1998, 324).
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