Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.07.2024 - 9 U 27/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verfahrensgang
- LG Kleve, 25.01.2023 - 1 O 33/22
- OLG Düsseldorf, 22.07.2024 - 9 U 27/23
- LG Kleve, 25.01.2025 - 1 O 33/22
- BGH, 27.06.2025 - V ZR 150/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79
Baulast
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2024 - 9 U 27/23
Wenn der BGH in seinem Urteil vom 09.01.1981 (V ZR 58/79) eine Baulast ausreichen lasse, um einem Herausgabeanspruch die Arglisteinrede entgegenzuhalten, müsse das erst recht gegenüber einem Unterlassungsanspruch gelten (OLG Hamm…, Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16, NJOZ 2017, 697, Rn. 53).Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 09.01.1981 (V ZR 58/79), auf das sich das OLG Hamm stützt, deutlich gemacht.
- BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Anspruch des Grundstückskäufers auf Bestellung einer Baulast
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2024 - 9 U 27/23
Rn. 31 Das Urteil des BGH vom 18.03.1994 (V ZR 159/92), auf welches sich die Klägerin beruft, steht dem nicht entgegen. - OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2024 - 9 U 27/23
Wenn der BGH in seinem Urteil vom 09.01.1981 (V ZR 58/79) eine Baulast ausreichen lasse, um einem Herausgabeanspruch die Arglisteinrede entgegenzuhalten, müsse das erst recht gegenüber einem Unterlassungsanspruch gelten (OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16, NJOZ 2017, 697, Rn. 53).
- OLG Düsseldorf, 22.07.2024 - 9 U 77/23
Bestellung einer Grunddienstbarkeit mit einem Wegerecht zur Nutzung des …
Das ist Gegenstand des parallel geführten Berufungsverfahrens I-9 U 27/23 vor dem Senat.Rn. 23 Der Senat hat die vorliegende Sache und das parallel geführte Verfahren I-9 U 27/23 am 27.05.2024 verhandelt und dabei die Akten des jeweiligen anderen Verfahrens zu Informationszwecken beigezogen.
Rn. 47 Auch soweit die Kläger als berechtigte Mitbesitzer der Zufahrt anzusehen sein dürften, weil ihnen - wie der erkennende Senat in dem Parallelverfahren I-9 U 27/23 näher ausgeführt hat - die Benutzung nicht untersagt werden darf, vermittelt ihnen die Baulast nicht den im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Anspruch.
Der Senat hat in dem Parallelverfahren I-9 U 27/23 ausgeführt, dass sich die WEG rechtsmissbräuchlich dadurch verhält, dass sie die Baulast ignoriert und einen baulastwidrigen Zustand einklagen möchte.
Wie der Senat in dem Parallelverfahren I-9 U 27/23 ausgeführt hat, ist der Zugang zu der Parzelle 180 durch die Baulast gesichert und kann nicht verhindert werden.
Die Frage nach den privatrechtlichen Wirkungen einer Baulast, welche die Revisionszulassung in dem Parallelverfahren I-9 U 27/23 veranlasst haben, stellt sich auch im vorliegenden Verfahren.
- OLG Schleswig, 17.09.2024 - 9 U 84/23
Zwei-Personen-KG: Ausschließung eines Kommanditisten aus wichtigem Grund
Zusätzlich war der Senat vorbefasst mit den Auseinandersetzungen der Parteien in den Verfahren 9 U 27/23 und 9 U 35/23, in welchen jeweils Klagen des hiesigen Beklagten und dortigen Klägers vor dem Landgericht abgewiesen wurden mit der Begründung, dass es an der nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlichen vorgerichtlichen Mediation gefehlt habe.
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