Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.07.2004 - 9 U 33/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Netzrisse, Fahrbahndecke, Kontrolle, Verkehrssicherungspflicht, Verkehrsbelastung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 839 BGB, Art. 34 GG
Netzrisse, Fahrbahndecke, Kontrolle, Verkehrssicherungspflicht, Verkehrsbelastung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; ZPO § 529; ZPO § 531 Abs. 2
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei einer vielbefahrenen Straße bei Netzrissen in der Fahrbahndecke - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fahrbahn muß regelmäßig kontrolliert werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Netzrisse in der Fahrbahndecke als Anzeichen einer bevorstehenden gefahrenträchtigen Ablösung der Verschleißdecke; Kontrollbedarf der Verschleißdecke einer Straße mit hohem Verkehrsaufkommen; Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht einer viel befahrenen Straße; ...
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 16.10.2003 - 15 O 8/03
- OLG Hamm, 06.07.2004 - 9 U 33/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 254
- NZV 2006, 251
- VersR 2006, 284
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen …
Die Rechtsprechung hält bei Straßen mit erheblicher Verkehrsbedeutung und bereits vorhandenen Schäden bereits Kontrollen von einmal pro Woche für unzureichend (OLG Hamm VersR 2006, 284; LG München I DAR 2000, 221). - OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und gegebenenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 4.8.2011 - 7 U 82/11; vgl. auch z. B. BGH VersR 1979, 1055 und OLG Hamm, Urt. v. 6.7.2004 - 9 U 33/04 -).
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