Rechtsprechung
| OLG München, 15.01.2013 - 9 U 3704/11 Bau |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Bedeutung hat die Bauherrenunterschrift unter einem Tekturantrag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Unterschrift des Bauherrn unter Tekturantrag: Welche Bedeutung ist ihr zuzumessen?
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Unterschrift des Bauherrn unter Tekturantrag: Welche Bedeutung ist ihr zuzumessen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Bedeutung hat die Bauherrenunterschrift unter einem Tekturantrag? (IBR 2014, 613)
Verfahrensgang
- LG Passau, 04.08.2011 - 1 O 491/10
- OLG München, 15.01.2013 - 9 U 3704/11 Ba
- BGH, 09.07.2014 - VII ZR 40/13
- BGH, 10.07.2014 - VII ZR 40/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG München, 08.11.2011 - 9 U 1576/11
Haftung des Architekten: Schadensersatzpflicht bei unterlassenem Hinweis auf die …
Auszug aus OLG München, 15.01.2013 - 9 U 3704/11
Der Vorwurf der Kläger geht dahin, dass ein Beratungsverschulden des Beklagten darin liegt, dass er die Kläger nicht auf die öffentlich-rechtliche Unzulässigkeit ihrer Planungsvorstellungen hingewiesen habe (vgl. OLG München BauR 2012, 674). - OLG München, 29.03.2011 - 9 U 5173/09
VOB-Vertrag: Haftung des Bauunternehmers für die Nichtbefolgung einer vom …
Auszug aus OLG München, 15.01.2013 - 9 U 3704/11
Die Kläger haben nicht hinreichend genau ein Schadensereignis dargelegt (wie z.B. in OLG München MDR 2011, 843).
- OLG Hamm, 11.01.2022 - 24 U 65/20
Schadensersatz; Schadensberechnung; Kostengrenze; Baukostenermittlung; Sanierung; …
Rn. 50 Die Grundsätze des Vorteilsausgleichs sind aus Treu und Glauben entwickelt worden; der Vorteilsausgleich findet somit dort seine Grenze, wo das Ergebnis dem Zweck des Ersatzanspruchs zuwiderläuft, das heißt dem Geschädigten nicht mehr zuzumuten ist und den Schädiger unangemessen entlastet (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.1996 - VII ZR 23/95, NJW-RR 1997, 402 m.w.N.; OLG München, Urteil vom 15.01.2013 - 9 U 3704/11, juris Rn. 92).
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