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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - I-9 U 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3291
OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - I-9 U 4/13 (https://dejure.org/2014,3291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2014 - I-9 U 4/13 (https://dejure.org/2014,3291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - I-9 U 4/13 (https://dejure.org/2014,3291)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917 Abs. 1
    Bestehen eines Notwegerechts bei anderen möglichen Verbindungen des Grundstücks zu öffentlichen Straßen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei der Einräumung eines Notwegerechts ist ein strenger Maßstab anzulegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Notwegerecht bei anderen möglichen Verbindungen des Grundstücks zu öffentlichen Straßen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Notwegerecht bei anderen möglichen Verbindungen des Grundstücks zu öffentlichen Straßen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Notwegerechts bei anderen möglichen Verbindungen des Grundstücks zu öffentlichen Straßen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen eines Notwegerechts? (IMR 2014, 1102)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 4/13
    Bei einem Wohngrundstück setzt die ordnungsgemäße Nutzung zwar in der Regel auch die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen voraus (vgl. BGH NJW-RR 2009, 515, 517; BGH MDR 2014, 149).

    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (vgl. BGH MDR 2014, 149).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 4/13
    Bei einem Wohngrundstück setzt die ordnungsgemäße Nutzung zwar in der Regel auch die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen voraus (vgl. BGH NJW-RR 2009, 515, 517; BGH MDR 2014, 149).
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 4/13
    Wegen des schwerwiegenden Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, hat die Rechtsprechung an die tatbestandlichen Erfordernisse des § 917 Abs. 1 BGB für ein Übergangs- bzw. Überfahrtsrecht aber stets einen strengen Maßstab angelegt und besonders sorgfältig geprüft, ob nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die beanspruchte Zufahrtsmöglichkeit tatsächlich für eine bedürfnisgerechte Benutzung des betreffenden Grundstücks unerlässlich und damit im Sinne der gesetzlichen Regelung notwendig ist (vgl. BGH NJW 1980, 585, 586).
  • LG Bückeburg, 08.09.2011 - 1 O 72/11

    Mindestentschädigungen in Klauseln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 4/13
    1 O 72/11.
  • LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17

    Notwegerecht zum Befahren mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug

    Die Mittelgerichte (OLG Karlsruhe, 12 U 205/11 und OLG Düsseldorf, 9 U 4/13; sämtlich bei Juris) haben das Einfallstor "in der Regel" dazu missbraucht, die Regel umzudrehen, indem gesagt wird, ein Fußweg von 50 oder gar 75 m sei zumutbar.
  • OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19

    Duldung der Benutzung einer Straße als Zugang und Zufahrt für Pkw zu einem …

    Rn. 62 Das für den Regelfall geltende Postulat der Erreichbarkeit eines Grundstücks mit Kraftfahrzeugen muss nach Auffassung des Senats mit Rücksicht auf die Benutzungsart, die Umgebung, den besonderen Charakter und die sonstigen Umstände des Einzelfalls für das jeweils infrage stehende Grundstück modifiziert werden (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.01.2013 - 12 U 205/11, NJOZ 2013, 1481, beck-online; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2014 - 9 U 4/13, juris Rz. 11 ff.).
  • LG Kleve, 25.01.2025 - 1 O 33/22
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (OLG Düsseldorf Urt. v. 24.2.2014 - 9 U 4/13, BeckRS 2014, 5130, beck-online mit Verweis auf BGH MDR 2014, 149).

    Darüber hinaus ist der Eigentümer, der weitere Grundstücke hat und mit zumutbaren Mitteln einen Zugang zu einem hinteren (ansonsten verbindungslosen) Grundstück über vordere Grundstücke, die in seinem Eigentum stehen, schaffen kann, regelmäßig auf diese Möglichkeit zu verweisen (OLG Düsseldorf Urt. v. 24.2.2014 - 9 U 4/13, BeckRS 2014, 5130, beck-online mit Verweis auf OLG Hamburg MDR 1964, 325, 326).

  • LG Kleve, 25.01.2023 - 1 O 33/22
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (OLG Düsseldorf Urt. v. 24.2.2014 - 9 U 4/13, BeckRS 2014, 5130, beck-online mit Verweis auf BGH MDR 2014, 149).

    Darüber hinaus ist der Eigentümer, der weitere Grundstücke hat und mit zumutbaren Mitteln einen Zugang zu einem hinteren (ansonsten verbindungslosen) Grundstück über vordere Grundstücke, die in seinem Eigentum stehen, schaffen kann, regelmäßig auf diese Möglichkeit zu verweisen (OLG Düsseldorf Urt. v. 24.2.2014 - 9 U 4/13, BeckRS 2014, 5130, beck-online mit Verweis auf OLG Hamburg MDR 1964, 325, 326).

  • LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16

    Voraussetzungen für ein Notwegerecht; Beurteilung der Erreichbarkeit eines …

    Dabei hat das OLG Düsseldorf einen rund 50 m langen ebenerdigen (Fuß-) Weg als zumutbar erachtet (Urteil vom 24.02.2014, I-9 U 4/13, juris).
  • AG Saarburg, 16.03.2016 - 5a C 370/15

    Überfahranspruch über Nachbargrundstück aus Gewohnheitsrechts

    (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.1999, Az. 5 U 542/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2014, Az. I - 9 U 4/13, 9 U 4/13 und Urteil vom 23.02.2015, Az. I- 9 U 35/14, 9 U 35/14).
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