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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.10.1997 - 9 U 4273/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5780
OLG Nürnberg, 08.10.1997 - 9 U 4273/96 (https://dejure.org/1997,5780)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.10.1997 - 9 U 4273/96 (https://dejure.org/1997,5780)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 9 U 4273/96 (https://dejure.org/1997,5780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindende Entscheidung des Preisgerichts; Nichtbeachtung der grundlegendsten, die Gestaltung des Bauvorhabens maßgeblich prägenden Forderung der Auslobung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenwettbewerb - fehlerhafte Entscheidung des Preisgerichts gerichtlich nachprüfbar? (IBR 1998, 258)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …

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  • BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80

    Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des …

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  • OLG Hamm, 21.03.2000 - 24 U 64/99

    Planung und Ausführung nach Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs

    Als Leitlinie für den Umfang der Nachprüfungsbefugnis kann die für Schiedssprüche geltende Regelung des § 1059 Abs. 2 ZPO (vor dem 01.01.1998: § 1041 ZPO) gelten (BGH NJW 1983, 4.42; OLG Nürnberg BauR 1998, 360).
  • VK Saarland, 20.02.2008 - 1 VK 07/07

    Vergabeverstoß im Wettbewerbsverfahren nach § 25 VOF und Konsequenzen

    Für diese Vorschrift ist aber in gefestigter Rechtsprechung anerkannt, dass die Entscheidung zwar nicht auf ihre sachliche Richtigkeit nachgeprüft werden kann, dass aber das Verfahren des Preisgerichts auf schwerwiegende Mängel, die offensichtlich auch die getroffene Entscheidung selbst beeinflusst haben, überprüft werden darf, wobei als Leitlinie für den Umfang der Nachprüfungsbefugnis die für Schiedssprüche geltende Regelung des § 1041 ZPO dienen kann (BGH v. 09. Juni 1983, NJW 84, 1118, 1119; OLG Nürnberg 9. Zivilsenat, Urteil v. 08.10.1997 ­ Az.: 9 U 4273/96).
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