Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 07.11.1991 - 9 U 45/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht; Deutsche Bundesbahn; Elektrifiziertes Abstellgleis; Wohn- und Freizeitgebiet; Jugendlicher; Stromüberschlag; Abgestellter Güterwaggon
Papierfundstellen
- NZV 1993, 111
- VersR 1992, 1490
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten …
Soweit diese Frage in früheren Entscheidungen anders beurteilt worden ist, kann hieran aus den dargelegten Gründen jedenfalls für solche Fälle nicht festgehalten werden, in welchen Waggons der beschriebenen Bauart sich auf Abstellgleisen und einem für Kinder zugänglichen Gelände befinden und ihre Verbindung mit der stromführenden Oberleitung nicht ohne besonderen Hinweis erkennbar ist (vgl. insoweit auch die strengeren Anforderungen im Urteil des OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 29. September 1992 - VI ZR 328/91). - LG Oldenburg, 01.12.2023 - 2 O 2383/15
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen durch …
Gerade Güterwaggons auf einem Abstellgleis bieten für Kinder und Jugendliche im damaligen Alter des Klägers einen besonderen Anreiz, sie näher zu erkunden und sie zu diesem Zweck zu besteigen, auch mit Rücksicht auf die Faszination, welche die Eisenbahn sowohl als Verkehrsmittel, aber auch als Spielzeug allgemein ausübt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 1991 - 9 U 45/91, NZV 1993, 111).Eine entsprechende Pflicht wird daher von der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein und insbesondere auch für elektrifizierte Anlagen verneint (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1995 - 6 U 55/94, NZV 1996, 30; OLG Köln…, Urteil vom 27. August 1998 - 7 U 173/97, juris, Rn. 35; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 1991 - 9 U 45/91, NZV 1993, 111;… s.a. Filthaut/Piontek/Kayser/Kayser, 10. Aufl. 2019, HPflG, § 12, Rn. 58;… Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, HPflG § 12, Rn. 50;… BeckOGK/Ballhausen, 1.6.2023, HPflG § 12 Rn. 75;… MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 488).
Das Oberlandesgericht Karlsruhe schließlich hat bei einem Starkstromunfall eines ebenfalls vierzehnjährigen Jungen eine Haftungsquote der Beklagten von 2/3 angenommen, wobei es im Hinblick auf die schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen fehlender Warnhinweise auch auf einen früheren Stromunfall im betreffenden Bereich abgestellt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 1991 - 9 U 45/91, NZV 1993, 111), der im hier zu entscheidenden Fall nicht vorgetragen oder sonst ersichtlich ist.
Güterwaggons auf einem Abstellgleis bieten für diese einen besonderen Anreiz, sie näher zu erkunden und sie zu diesem Zweck auch zu besteigen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 1991 - 9 U 45/91, NZV 1993, 111).
- OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG
Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).
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