Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.09.1997 - 9 U 47/97 |
Verfahrensgang
- OLG Celle, 24.09.1997 - 9 U 47/97
- BGH, 24.09.1998 - III ZR 219/97
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.09.1998 - III ZR 219/97
Formularmäßige Vereinbarung der Berechnung des Entgelts für Krankenhausleistung …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 24. September 1997 - 9 U 47/97 - wird nicht angenommen. - OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 201/02
Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der privaten Krankenversicherung …
Rn. 9 Allerdings neigt der Senat - anders als in seinem Urt. v. 24.9.1997 (OLG Celle, Urt. v. 24.9.1997 - 9 U 47/97), in dem es überdies vorrangig um einen Verstoß gegen § 9 AGBG ging - nunmehr zu der auch vom BGH in seiner neueren Rspr. (vgl. etwa BGH v. 4.8.2000 - III ZR 158/99, BGHZ 145, 66 [68] = MDR 2000, 1430 …sowie Beschl. v. 31.10.2002 - III ZR 60/02, MDR 2003, 143 = BGHReport 2003, 142) vertretenen Ansicht, dass eine solche Regelung gegen § 22 BPflV verstößt, weil sie unangemessen hoch i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 BPflV ist.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.11.1997 - 9 U 47/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kaskoversicherung Schadenanzeige Vorsatz Kilometerleistung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AKB § 7 I Abs. 2, V Abs. 4; VVG § 6 III
Kaskoversicherung Schadenanzeige Vorsatz Kilometerleistung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Objektive Verletzung einer Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers im Schadensfall durch falsche oder "ins Blaue hinein" gemachte Angaben in der Schadensanzeige; Leistungsfreiheit des Versicherers bei dessen Interessengefährdung durch eine Pflichtverletzung des ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.02.1997 - 24 O 222/96
- OLG Köln, 18.11.1997 - 9 U 47/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92
Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …
Auszug aus OLG Köln, 18.11.1997 - 9 U 47/97
Dies führt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, in Fällen wie hier, in denen die Obliegenheitsverletzung noch keine nachteiligen Folgen (z.B. in Form einer überhöhten Entschädigungsleistung) für den Versicherer hatte, allerdings nur dann zur Leistungsfreiheit, wenn die Verletzung "relevant" war, d.h. generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und wenn dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, wovon dieser sich allerdings ebenso wie von der Vorsatzvermutung zu entlasten hat (…vgl. Prölss/Martin, a.a.O., Anm. 7 a zu § 7 AKB; BGH VersR 1993, 830 ff. = r + s 1993, 308 ff.). - BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Köln, 18.11.1997 - 9 U 47/97
Sein Obliegenheitsverstoß kann nicht lediglich als ein solches Fehlverhalten gewertet werden, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer einmal unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH VersR 1984, 228; r + s 1989, 5, 6 am Ende). - BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87
Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens
Auszug aus OLG Köln, 18.11.1997 - 9 U 47/97
Sein Obliegenheitsverstoß kann nicht lediglich als ein solches Fehlverhalten gewertet werden, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer einmal unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH VersR 1984, 228; r + s 1989, 5, 6 am Ende). - OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 200/96
Keine erneute Belehrungspflicht nach ergänzenden Angaben
Auszug aus OLG Köln, 18.11.1997 - 9 U 47/97
Ist er dazu mangels ausreichender eigener Kenntnisse nicht in der Lage, ist er verpflichtet, sich zu erkundigen und zu informieren oder zumindest auf die fehlende Kenntnis hinzuweisen; auch Angaben "ins Blaue hinein", deren Richtigkeit er nicht zuverlässig beurteilen kann, stellen objektiv eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit dar (…vgl. Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., Anm. 2 a zu § 7 AKB und Anm. 2 zu § 34, mit Nachweisen zur Rechtsprechung; ferner Senat, OLG-Report 1997, 304 ff. m.w.N.).
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