Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Behauptet fehlerhafte und nicht durch wirksame Einwilligung gerechtfertigte ärztliche Behandlung; Liposuktion der unteren Extremitäten; Unterschreiten des medizinischen Standards; Eingriffspezifisches Risiko
- medizinrechtsiegen.de
Aufklärungspflicht über die Gefahr von ärztlichen Behandlungsfehlern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pflicht zur therapeutischen Aufklärung
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 22.08.2019 - 4 O 1247/16
- OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (BGH NJW 2010, 3230, 3231; vgl. BGHZ 90, 103 [106, 108] = NJW 1984, 1397; BGHZ 144, 1 [5] = NJW 2000, 1784). - BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11
Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Wenn - wie hier - beim eigentlichen Behandlungsfehler (nicht ausreichende Thromboseprophylaxe) wie bei der - hier nur unterstellt gebotenen - Sicherungsaufklärung (kein Hinweis auf das Erfordernis ausreichender Thromboseprophylaxe) die Pflichtverletzung in einem Unterlassen besteht, so ist der Kausalitätsbeweis erst erbracht, wenn bei Hinzudenken der unterbliebenen Handlung (hier: ausreichende Thromboseprophylaxe/Hinweis auf deren Erfordernis) der Schaden (hier: Thrombose) nicht eingetreten wäre (vgl. BGH NJW 2012, 850, 851;… Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., Vorb. v. § 249 Rn. 51 mwNw). - BGH, 15.03.2005 - VI ZR 289/03
Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Sie sind vom Patienten zu beweisen (BGH NJW 2005, 1716; OLG Hamm VersR 2005, 837), ebenso ihre Ursächlichkeit für den Schaden.
- BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (BGH NJW 2010, 3230, 3231; vgl. BGHZ 90, 103 [106, 108] = NJW 1984, 1397; BGHZ 144, 1 [5] = NJW 2000, 1784). - BGH, 16.06.2009 - VI ZR 157/08
Ausschluss eines Behandlungsfehlers durch mangelnde Mitwirkung des Patienten an …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Rn. 20 Unter der therapeutischen (Sicherungs-) Aufklärung sind die zur Sicherstellung des Behandlungserfolges notwendige Erteilung von Schutz- und Warnhinweisen zur Mitwirkung an der Heilung zu verstehen; dieser Bereich der Aufklärung gehört selbst zur geschuldeten fachgerechten ärztlichen Behandlung (BGH NJW 2009, 2820; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2007 - 1 U 18/07;… Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Rn. 117). - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (BGH NJW 2010, 3230, 3231; vgl. BGHZ 90, 103 [106, 108] = NJW 1984, 1397; BGHZ 144, 1 [5] = NJW 2000, 1784). - BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91
Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Die geschuldete Einwilligungsaufklärung erstreckt sich nur auf spezifisch dem Eingriff anhaftende Risiken (§ 630e Abs. 1 Satz 2 BGB: "Risiken der Maßnahme") und mithin nicht auf die Gefahr eines Behandlungsfehlers (vgl. BGH NJW 1985, 2193; 1992, 1558, 1559; OLG Düsseldorf ArztR 1989, 37; NJW 1991, 2968, 2969;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., aE). - OLG Hamm, 14.07.2003 - 3 U 128/02
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess bei unterbliebener …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Sie sind vom Patienten zu beweisen (BGH NJW 2005, 1716; OLG Hamm VersR 2005, 837), ebenso ihre Ursächlichkeit für den Schaden. - OLG Düsseldorf, 21.03.1991 - 8 U 55/89
Beweisrechtliche Folgen der Unterlassung gebotener Untersuchungen L
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.12.2019 - 9 U 52/19
Die geschuldete Einwilligungsaufklärung erstreckt sich nur auf spezifisch dem Eingriff anhaftende Risiken (§ 630e Abs. 1 Satz 2 BGB: "Risiken der Maßnahme") und mithin nicht auf die Gefahr eines Behandlungsfehlers (vgl. BGH NJW 1985, 2193; 1992, 1558, 1559; OLG Düsseldorf ArztR 1989, 37; NJW 1991, 2968, 2969;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., aE).
- OLG Braunschweig, 28.02.2020 - 9 U 31/19
Verjährung von Ansprüchen aus Arzthaftung
Unter der therapeutischen (Sicherungs-) Aufklärung sind die zur Sicherstellung des Behandlungserfolges notwendige Erteilung von Schutz- und Warnhinweisen zur Mitwirkung an der Heilung zu verstehen (z. B. der Hinweis, nach einer Operation für geraume Zeit bestimmte Bewegungen oder Tätigkeiten nicht oder in nur in bestimmter Art auszuführen); dieser Bereich der Aufklärung gehört selbst zur geschuldeten fachgerechten ärztlichen Behandlung (BGH NJW 2009, 2820; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2007 - 1 U 18/07; Beschl. v. 23.12.2019 - 9 U 52/19;… Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Rn. 117).
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