Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2003 - L 9 U 67/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 01.02.2001 - S 33 U 170/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2003 - L 9 U 67/01
- BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B
- SG Osnabrück, 28.08.2012 - S 29 AS 678/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2012 - L 9 U 67/01
Wird zitiert von ... (2)
- SG Augsburg, 09.03.2006 - S 14 R 4499/02
Berechnung der Altersrente; Nichtanrechnung von Ausbildungszeiten; Zugangsfaktor …
Ein Fall der Missbräuchlichkeit ist die offensichtliche Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung (vgl. Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 01.04.2004, Az.: L 6 SB 197/03, Urteil LSG Niedersachen-Bremen vom 16.12.2003, Az.: L 9 U 67/01). - SG Landshut, 17.11.2006 - S 10 KR 13/05
Kürzung des Stundensatzes der Behandlungspflege durch Herausrechnung der …
Anders als ihre Vorgängervorschrift § 192 SGG a.F., die auch die Fortführung eines objektiv offensichtlich aussichtslosen Verfahrens nur bei subjektiver Kenntnis der Aussichtslosigkeit sanktionierte, ermächtigt § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG n.F. Gericht bereits dann zur Auferlegung von Verschuldenskosten, wenn die Fortführung des Rechtsstreits sich objektiv als offenkundig aussichtslos darstellt und der Beteiligte hierüber und über die mögliche Kostenfolge in der vorgeschriebenen Form belehrt worden ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Urteil vom 16.12.2003, Az.: L 9 U 67/01).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2012 - L 9 U 67/01 |
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 01.02.2001 - S 33 U 170/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2003 - L 9 U 67/01
- BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B
- SG Osnabrück, 28.08.2012 - S 29 AS 678/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2012 - L 9 U 67/01
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.03.2001 - 24 O 360/00
- OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01
Rn. 4 Grob fahrlässig handelt, wer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muß (BGH NJW 1992, 3236; BGH r +s 1989, 62 = VersR 1989, 141). - BGH, 18.12.1996 - IV ZR 259/95
Vorliegen einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles - …
Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01
Sie haben durch ihr Verhalten den vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Gefahren deutlich unterschritten (vgl. BGH VersR 1997, 613). - OLG Hamburg, 13.06.1986 - 1 U 81/85
Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01
Die Kläger haben sich danach grob fahrlässig verhalten, als sie am 17. März 2000 in R.d.J. gegen 22 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit als Fußgänger unterwegs waren und auf ihrem Spaziergang die bei der Beklagten versicherten Uhren im Wert von 79.000 DM (Klägerin zu 1) bzw. von 128.000 DM (Kläger zu 2) trugen (ebenso für R.d.J.: OLG Hamburg VersR 1986, 1068; für Spielbankgegend bzw. Vergnügungsviertel in einer deutschen Großstadt: LG Berlin VersR 1985, 1136 und LG Hamburg VersR 1985, 379). - LG Hamburg, 17.01.1985 - 10 O 389/84
Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01
Die Kläger haben sich danach grob fahrlässig verhalten, als sie am 17. März 2000 in R.d.J. gegen 22 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit als Fußgänger unterwegs waren und auf ihrem Spaziergang die bei der Beklagten versicherten Uhren im Wert von 79.000 DM (Klägerin zu 1) bzw. von 128.000 DM (Kläger zu 2) trugen (ebenso für R.d.J.: OLG Hamburg VersR 1986, 1068; für Spielbankgegend bzw. Vergnügungsviertel in einer deutschen Großstadt: LG Berlin VersR 1985, 1136 und LG Hamburg VersR 1985, 379). - LG Berlin, 07.02.1985 - 7 O 309/84
Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01
Die Kläger haben sich danach grob fahrlässig verhalten, als sie am 17. März 2000 in R.d.J. gegen 22 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit als Fußgänger unterwegs waren und auf ihrem Spaziergang die bei der Beklagten versicherten Uhren im Wert von 79.000 DM (Klägerin zu 1) bzw. von 128.000 DM (Kläger zu 2) trugen (ebenso für R.d.J.: OLG Hamburg VersR 1986, 1068; für Spielbankgegend bzw. Vergnügungsviertel in einer deutschen Großstadt: LG Berlin VersR 1985, 1136 und LG Hamburg VersR 1985, 379).
- OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
Hausratversicherung - Raub einer wertvollen Uhr in Neapel
Grobe Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung beim Spazierengehen gegen 22.00 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit in Rio de Janeiro (Senat, Urt. v. 18.12.2001 - 9 U 67/01 - unveröff.), beim Übernachten im Lkw auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in der italienischen Provinz V. (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306), beim Abstellen eines Pkw in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz, obwohl ein bewachter Hotelparkplatz vorhanden war (Öst. OGH, ZfSch 1994, 295), beim Spazierengehen ohne Begleitung mit sichtbarem Schmuck gegen 22.00 Uhr auf einer Strandpromenade in B. D., NJ, USA (OLG Nürnberg, VersR 1992, 957), beim Nutzen einer unbeleuchteten Abkürzung zum Hotel mit wertvollem Schmuck und einer kostbaren Armbanduhr nach einem nächtlichen Restaurantbesuch in N., Frankreich (OLG Celle ZfSch 1989, 213) und beim Tragen besonders auffälligen Schmucks (zwei Ringe mit einem Brillianten und einem Diamanten, ein Armreif mit einem Saphir von 6 Karat und 20 weiteren Diamanten sowie eine goldene Armbanduhr) auf der Straße in Mailand (OLG Frankfurt VersR 1984, 734) angenommen worden.
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Rechtsprechung
| SG Augsburg, 02.07.2003 - S 9 U 67/01 |
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 02.07.2003 - S 9 U 67/01
- LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 240/03
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