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| OLG Hamm, 29.01.1993 - 9 U 68/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 § 839
Voraussetzungen der Streu- und Räumpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen
Verfahrensgang
- LG Hagen - 15 O 385/91
- OLG Hamm, 29.01.1993 - 9 U 68/92
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 8/07
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Umfang der Streupflicht auf Gehwegen zum …
Eine Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen setzt aber eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraus (BGH, VersR 1982, 299; OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1993, Az.: 9 U 68/92; Senat, Urteils vom 23.03.2004, Az.: 2 U 35/03). - OLG Brandenburg, 26.02.2008 - 2 U 48/06
Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Anliegers bei Fußgängerunfall auf einem …
Eine Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen setzt aber eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraus (BGH VersR 1982, 299; OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1993, Az. 9 U 68/92). - OLG Jena, 18.07.2012 - 4 U 195/12
Keine Streupflicht auf nicht markiertem Fußgängerüberweg (über eine innerörtliche …
Eine Streu- und Räumpflicht setzt zudem immer eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen voraus (dazu OLG Hamm OLGR 1993, 278; OLG Hamm OLGR 2004, 386, 387; auch. - OLG Brandenburg, 23.03.2004 - 2 U 35/03 Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass eine Streu- und Räumpflicht nach gefestigter Rechtsprechung eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1993, 9 U 68/92; OLG-Report Hamm 1993, 278).
- LG Arnsberg, 10.03.2011 - 4 O 436/10 Eine Streu- und Räumpflicht setzt jedoch im Grundsatz eine allgemeine Glättebildung voraus, nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen (vgl. BGH Versicherungsrecht 1982, 299; vgl. OLG Hamm vom 29.01.1993 - 9 U 68/92, Juris; OLG Brandenburg Urteil vom 03.06.2008 - 2 U 8/06).
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