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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 04.07.2000 | OLG Hamm, 24.08.1999

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 9 U 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13231
OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/2000,13231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2000 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/2000,13231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/2000,13231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Höhe und Verwirkung der Vergütungsansprüche des Testamentsvollstreckers

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 788
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08

    Vergütung eines Testamentsvollstreckers

    Die veröffentlichte Judikatur zur Testamentsvollstreckervergütung ist nicht sehr umfangreich (aus den letzten Jahren vor allem BGH, Beschl. v. 27.10.2004 - IV ZR 243/03, ZEV 2005, 22; OLG Köln, Beschl. v. 19.03.2007 - 2 U 126/06, ZEV 2008, 335; OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788).

    In der jüngeren Rechtsprechung sind deshalb die von Mayer aufgeführte Möhringsche Tabelle (…so das OLG Karlsruhe aaO) oder die ebenfalls von Mayer herangezogene Tabelle von Tschischgale (so OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788 f. - dort als die in der Praxis am Häufigsten verwendete Tabelle bezeichnet) angewandt worden.

    Auch langsame und ineffektive Arbeit führt nicht zu einer Verwirkung (OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788, 789).

  • OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12

    Vergütung des Testamentsvollstreckers bei pflichtwidriger Untätigkeit

    Rn. 58 Dagegen verwirkt ein Testamentsvollstrecker seinen Vergütungsanspruch nicht schon dann, wenn er seine Amtshandlungen zu langsam und zu wenig effektiv durchführt (vgl. OLG Frankfurt, OLGReport 2000, 86 ff.).
  • LG Oldenburg, 14.02.2024 - 4 KLs 11A Js 70478/20

    Strafbarkeit wegen (versuchten) Betruges

    Langsame oder ineffektive Arbeit des Testamentsvollstreckers führt hingegen nicht zu einer Verwirkung seiner Vergütungsansprüche (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99).

    So wird eine rein ineffektive Testamentsvollstreckung und auch das Nichterstellen eines Nachlassverzeichnisses grundsätzlich noch nicht als besonders schwerwiegende Verletzung der Amtspflicht angesehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Februar 2000- 9 U 76/99-, Rn. 6, juris).

  • LG Mainz, 13.12.2017 - 3 O 23/17

    Testamentsvollstreckung: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich …

    Überdies kann der Anspruch auch zu reduzieren sein, wenn etwa ein Nachlassverzeichnis erst mit erheblicher Verspätung erstellt wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.02.2000, Az. 9 U 76/99, zitiert nach juris).
  • LG Hagen, 05.09.2012 - 8 O 89/11

    Substantiierungspflichten bei der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen druch …

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.02.2000, Az.: 9 U 76/99).
  • OLG Oldenburg, 31.05.2023 - 3 U 68/22
    Auch langsame und ineffektive Arbeit führt nicht zu einer Verwirkung (OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2000 - 9 U 76/99, MDR 2000, 788, 789)..
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16153
OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/2000,16153)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.2000 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/2000,16153)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/2000,16153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 76/99
    Dabei ist das Vermögen der GmbH bei Ansatz von Liquidationswerten zu ermitteln (BGHZ 119, 201).
  • OLG Hamburg, 21.04.1995 - 11 U 195/93
    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 76/99
    Der Umfang des Schadenersatzanspruchs bestimmt sich nach der Höhe der getätigten Einzahlungen und Überweisungen, wobei Überweisungen den getätigten Bareinzahlungen gleichzustellen sind (OLG Hamburg, ZIP 95, 913 (919)).
  • LG Köln, 05.05.1999 - 16 O 316/98
    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 76/99
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.05.1999 verkündete Urteil der 16.Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 0 316/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.465,64 DM nebst 4% Zinsen aus 9.226,14 DM seit dem 11.05.1998 sowie aus weiteren 1.239,50 DM seit dem 08.10.1998 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.08.1999 - 9 U 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14674
OLG Hamm, 24.08.1999 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/1999,14674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.1999 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/1999,14674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 1999 - 9 U 76/99 (https://dejure.org/1999,14674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines amtshaftungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung einer Straßenverkehrssicherungspflicht; Feststellung der Verantwortlichkeit für einen Straßenverkehrsunfall mit Beteiligung einer ortsunkundigen Fußgängerin; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.1999 - 9 U 76/99
    Die Sicherungspflichtigen haben nur solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, von denen entweder typischerweise besonders einschneidende Körperverletzungen drohen, bei denen besonders häufig Schadensfälle auftreten (Unfallschwerpunkte) oder die für die Verkehrsteilnehmer bei Anwendung der von ihnen vernünftigerweise zu erwartenden Eigensorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht ohne weiteres rechtzeitig einzustellen vermögen (vgl. Urteil des Senats vom 18.12.1998 -9 U 184/98- unter Hinweis auf BGH VersR 1979, 1055; Urteil des Senats vom 23.04.1999 -9 U 268/98-).
  • LG Münster, 21.03.2014 - 11 O 207/13
    Denn der Sicherungspflichtige hat nur solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, von denen entweder typischerweise besonders einschneidende Körperverletzungen drohen, bei denen besonders häufig Schadenfälle auftreten (Unfallschwerpunkte) oder die für die Verkehrsteilnehmer bei Anwendung der von ihnen vernünftigerweise zu erwartenden Eigensorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht ohne weiteres rechtzeitig einzustellen vermögen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.08.1999, 9 U 76/99, BeckRS 2008, 00479).
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