Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.04.1992 - 9 U 8/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Gefällesprung in der Fahrbahn; Mitverschulden von Fahrzeugen mit nachträglich eingebauten Frontspoilern
Papierfundstellen
- NZV 1993, 67
- VersR 1993, 1033
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle; …
Es kann offenbleiben, ob eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch dann anzunehmen wäre, wenn das klägerische Fahrzeug eine Bodenfreiheit von weniger als 10 cm aufgewiesen hätte, weil der Verkehrssicherungspflichtige mit allen Fahrzeugen zu rechnen hat, die nach §§ 30 Abs. 1 und 2 StVZO und sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, die allerdings eine Mindestbodenfreiheit nicht regeln, zum Straßenverkehr zugelassen sind und eine geringere als die "übliche" Bodenfreiheit aufweisen (vgl. BGH, NJW 1991, 2824), oder dies eine Überspannung der Sorgfaltspflichten darstellte (vgl. OLG Hamm, VersR 1993, 1033 [OLG Hamm 07.04.1992 - 9 U 8/92] ; VersR 1990, 1117; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1017 f. [OLG Düsseldorf 15.10.1992 - 18 U 171/92] ; OLG München, VersR 1977, 939).
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