Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 01.02.1988 - 9 U 84/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 305
- NJW-RR 1989, 343 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 644/03
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Grundstücks durch …
Die Zulassung aber und selbst die bloße Duldung des öffentlichen Verkehrs auf einem Privatweg verpflichten den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 [306]; OLG Brandenburg, VersR 1996, 478 [479]). - OLG Hamm, 16.05.2013 - 6 U 178/12
Winter - Glätte - Verkehrssicherungspflichten
Rn. 29 Allerdings kann eine tatsächliche Duldung der Nutzung eines Privatgrundstücks durch Unbefugte genügen, um Sicherungspflichten auch auf solche Benutzer eines Grundstücks zu erstrecken, die dieses zwar im Grundsatz unbefugt nutzen, aber geduldet werden (so etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2004, 4 U 466/03-116 [richtig: 4 U 644/03-116 - d. Red.] , zit. nach juris; OLGR Frankfurt 2001, 188; OLGR Brandenburg 1995, 209; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305, 306). - LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Die stürzende Mutter
Auch bei Privatwegen ist nämlich anerkannt, dass den jeweiligen Straßeneigentümer Verkehrssicherungspflichten treffen, wenn der Weg erkennbar von der Öffentlichkeit benutzt wird und dies vom Eigentümer geduldet wird (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.07.2004, Az.: 4 U 644/03, Randzeile 24, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 f; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 544). - OLG Nürnberg, 11.02.2013 - 4 U 2428/12
Haftung eines bayrischen Landkreises wegen Verkehrssicherheitspflichtverletzung: …
Die Zulassung oder auch nur die Duldung öffentlichen Verkehrs auf einem privaten Grundstück verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (…vgl. OLG Jena, Urt. v. 12.10.2005, MDR 2006, 514; OLG Oldenburg, NJW 1989, S. 305 f.). - OLG Brandenburg, 23.01.1996 - 2 U 117/95 Die Zulassung oder auch nur die Duldung öffentlichen Verkehrs auf einem privaten Grundstück verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (vgl. Senatsurteil vom 11.7.1995, 2 U 53/95;… Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl., § 16 Rz. 405; OLG Oldenburg, NJW 1989, S. 305 f. [OLG Oldenburg 01.02.1988 - 9 U 84/87]).
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