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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.02.1994 - 9 UE 1783/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6040
VGH Hessen, 01.02.1994 - 9 UE 1783/90 (https://dejure.org/1994,6040)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.02.1994 - 9 UE 1783/90 (https://dejure.org/1994,6040)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 9 UE 1783/90 (https://dejure.org/1994,6040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    § 15 Abs 3 Nr 1 BAföG, § 15 Abs 3 Nr 5 BAföG, § 15 Abs 3a BAföG
    Förderungshöchstdauer - zum Semester zur freieren Studiengestaltung; zur Studienabschlußförderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1371/03

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Weiterförderung einer Ausbildung

    Der Geförderte müsse also innerhalb der Weiterförderungsdauer nur die Voraussetzungen für eine Abschlusshilfe, also die Zulassung zur Prüfung, erreichen können (…vgl. BVerwG, FamRZ 1995, S. 767 ;… OVG Münster, FamRZ 1993, S. 370; Hessischer VGH, FamRZ 1995, S. 318 ; nach der BAföG-Reform 2001 zuletzt Hessischer VGH, 26. Februar 2003, 5 UE 467/02).
  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose

    Im Hinblick auf die Neuregelung sei die Rechtsprechung lediglich dahingehend zu modifizieren, dass in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsablauf bzw. Ausbildungsabschluss oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlussförderung einzubeziehen sei und nicht mehr auf die angemessene Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG beschränkt sei (BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 9.94 -, FamRZ 1995, 767 [768]; OVG NW, Beschluss vom 26.06.1992 - 16 B 2398/02 -, FamRZ 1993, 370; Hess. VGH, Beschluss vom 01.02.1994 - 9 UE 1783/90 -).
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