Rechtsprechung
| VGH Hessen, 28.01.2002 - 9 UE 3036/01.A |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,67581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Brandenburg, 14.04.2005 - 4 A 783/01
Äthiopien, Nachfluchtgründe, Objektive Nachfluchtgründe, …
Soweit in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG in verfassungskonformer Auslegung wegen einer existenzbedrohenden Gefahr für Leib und Leben etwa für jene Fälle bejaht wurde, in denen junge alleinstehende Äthiopier als Jugendliche aus ihrem Heimatland geflohen waren, über kein eigenes Vermögen und über keinen familiären Rückhalt dort verfügten (…so in den Urteilen des Hessischen VGH vom 11. März 2003 - 9 UE 1358/00.A - vom 19. Februar 2003 - 9 UE 1731/98.A -, Juris, Rdnr. 40 ; vom 12. November 2002 - 9 UE 1665/98.A -, S. 47 f. des Entscheidungsumdrucks; vom 28. Januar 2002 - 9 UE 3036/01.A - anders im Übrigen von vornherein für den Fall einer Rückkehr nach Addis Abeba Urteil des Bayerischen VGH vom 21. Juli 2003 - 9 ZB 03.30781 -), ist der Fall des Klägers damit aus den angeführten Gründen nicht vergleichbar. - VG Gießen, 29.08.2006 - 4 E 928/06 Unter diesen Begebenheiten und insbesondere im Blick auf das Alter der Klägerin geht das Gericht davon aus, dass die junge alleinstehende Klägerin ohne familiäre Unterstützung im Heimatland bzw. ohne soziales Auffangnetz einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt und insbesondere nicht dazu in der Lage wäre, in menschenwürdiger Weise ihr Existenzminimum zu sichern (vgl. dazu auch Hess. VGH, Urteil vom 28.01.2002-9 UE 3036/01 -).
dejure.org
Übersicht VGH Hessen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.