Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 23.01.1992 - 9 V 2/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 24.03.1999 - I B 14/98
KiESt; AdV bei anhängigem ESt-Verfahren
Insoweit gilt im Ergebnis dasselbe, wie für die Zuschlagsteuern i.S. des § 51a des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (vgl. zum Solidaritätszuschlag BFH-Urteil vom 17. April 1996 I R 123/95, BFHE 180, 563, BStBl II 1996, 619; zur Kirchensteuer FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 1992 9 V 2/90, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 245; FG München, Urteil vom 25. Januar 1977 VII 108/73, EFG 1977, 284; Schlief in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 51a A 26; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 171 AO 1977 Tz. 91, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 3 V 12/01
Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids nach Aussetzung …
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