Rechtsprechung
| FG München, 16.08.2006 - 9 V 2478/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 114 § 69; EStG § 74 Abs. 1 S. 4
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abzweigungsverfügung im Kindergeldrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Statthaftigkeit des vorläufigen Rechtsschutzes im Wege der Aussetzung der Vollziehung gegen eine Abzweigungsverfügung nach § 74 Abs. 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG); Anspruch auf Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Abzweigungsverfügung im Kindergeldrecht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- FG München, 24.05.2006 - 9 K 4733/02
Überleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG 2002 an den …
Auszug aus FG München, 16.08.2006 - 9 V 2478/06
Der Kindergeldanspruch als Rechtsgrund für die Zahlung bleibt unberührt (Urteil des Finanzgerichts München vom 24. Mai 2006 9 K 4733/02, juris).
- FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 1772/07
Rückforderung von bereits an den Kindergeldberechtigten geleisteten …
Zwar berührt die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG nicht den Rechtsgrund der Kindergeldzahlung (vgl. FG München, Urteil vom 24.05.2006 9 K 4733/02, EFG 2006, 1335, FG München, Beschluss vom 16.08.2006 9 V 2478/06, [...], und FG Köln a.a.O.); die Kindergeldfestsetzung bleibt unberührt und es verändert sich nur die für das Erhebungsverfahren relevante Empfangszuständigkeit (…vgl. BFH-Beschluss vom 26.01.2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896).
dejure.org
Übersicht FG München
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.