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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26, 9 VR 10.26 (9 A 31.26)   

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https://dejure.org/2026,13256
BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26, 9 VR 10.26 (9 A 31.26) (https://dejure.org/2026,13256)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2026 - 9 VR 10.26, 9 VR 10.26 (9 A 31.26) (https://dejure.org/2026,13256)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2026 - 9 VR 10.26, 9 VR 10.26 (9 A 31.26) (https://dejure.org/2026,13256)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.12.2024 - 11 VR 13.24
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26
    Angesichts dessen bedarf es keiner Entscheidung, ob ein Verstoß gegen § 44b Abs. 3 Satz 1 EnWG zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses über die vorzeitige Besitzeinweisung führen könnte (so BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 13).

    Rn. 22 Die Beigeladene hat auch für die konkrete Situation schlüssig die Nachteile dargelegt, die ohne den Erlass einer Besitzeinweisung zu gewärtigen sind und die mit ihrem Erlass vermieden werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 24).

    Denn das Geboten-Sein des vorzeitigen Baubeginns entfällt nicht allein deshalb, weil es bei einzelnen Gewerken zu Schwierigkeiten kommt, wie sie bei großen Bauvorhaben regelmäßig zu erwarten sind, aber im Rahmen der Bautätigkeit - etwa durch Beauftragung eines anderen Unternehmens - in einem angemessenen zeitlichen Rahmen überwunden werden können (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 22.02.2024 - 11 VR 3.24

    Weit überwiegend rechtmäßiger Besitzeinweisungsbeschluss; Vollzugsfolgenabwägung …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26
    Ein auf fachplanungsrechtliche Bestimmungen gestützter Besitzeinweisungsbeschluss muss insbesondere die betroffenen Grundstücksflächen genügend klar bezeichnen (BVerwG…, Urteil vom 23. Juli 2025 - 11 A 21.24 - RdE 2025, 560 Rn. 26 und Beschluss vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 33).

    Es widerspräche dieser Entscheidung, wenn eine Enteignungsbehörde zunächst eine mündliche Verhandlung über die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abwarten müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 17.07.2025 - 11 VR 1.25
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26
    Einen Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage hat der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 17. Juli 2025 - 11 VR 1.25 - abgelehnt.

    Der seinerzeitige 11. Senat hat einen Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit Beschluss vom 17. Juli 2025 - 11 VR 1.25 - abgelehnt.

  • BVerwG, 23.07.2025 - 11 A 21.24

    B. ./. Bezirksregierung Düsseldorf - Vorhaben Nr. 14 EnLAG, …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26
    Erforderlich ist eine Feststellung, wenn der Zustand des Grundstücks in Bezug auf seine für das Entschädigungsverfahren maßgeblichen Faktoren nicht feststeht oder sich nach Beginn der Bauarbeiten nicht mehr feststellen lässt (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2025 - 11 A 21.24 - RdE 2025, 560 Rn. 19).

    Ein auf fachplanungsrechtliche Bestimmungen gestützter Besitzeinweisungsbeschluss muss insbesondere die betroffenen Grundstücksflächen genügend klar bezeichnen (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2025 - 11 A 21.24 - RdE 2025, 560 Rn. 26 …und Beschluss vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 24.06.2026 - 9 A 1.26

    F. ./. Bundesrepublik Deutschland - Rechtmäßigkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26
    Über eine Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss (9 A 1.26 ) ist noch nicht entschieden, der Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 24. Juni 2026 bestimmt.
  • BVerwG, 12.09.2023 - 7 VR 4.23

    Erster Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung-Leitung darf weiter gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26
    Diese Frist ist jedoch keine Mindestfrist zu Gunsten eines Antragstellers, vor deren Ablauf keine Entscheidung ergehen darf, sondern eine der Verfahrensbeschleunigung dienende Ausschlussfrist für neues Vorbringen (vgl. zu § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG: BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - N & R 2023, 313 Rn. 4).
  • BVerwG, 26.10.2023 - 7 A 2.23

    Besitzeinweisung für den Bau und Betrieb einer Energietransportleitung nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26
    Ein solches Überwiegen ist in der Regel anzunehmen, wenn dem Vorhaben eine gewisse Dringlichkeit innewohnt; dabei kann die Bedeutung des Vorhabens Indizwirkung entfalten (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 21 …und Beschluss vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - DVBl. 2026, 31 Rn. 22).
  • BVerwG, 27.08.2025 - 11 VR 8.25

    Besitzeinweisung in Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb des …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2026 - 9 VR 10.26
    Ein solches Überwiegen ist in der Regel anzunehmen, wenn dem Vorhaben eine gewisse Dringlichkeit innewohnt; dabei kann die Bedeutung des Vorhabens Indizwirkung entfalten (BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 21 und Beschluss vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - DVBl. 2026, 31 Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 6 S 934/26

    Gebotenheit des sofortigen Baubeginns im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG; …

    Ein solches Überwiegen ist in der Regel dann anzunehmen, wenn dem Vorhaben eine gewisse Dringlichkeit innewohnt, wobei die Bedeutung des Vorhabens Indizwirkung entfalten kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.04.2026 - 9 VR 10.26 -, juris Rn. 20, vom 27.08.2025 - 11 VR 8.25 -, EnWZ 2025, 411 , und Urteil vom 26.10.2023 - 7 A 2.23 -, BVerwGE 180, 363 ).

    Rn. 38 4. Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 52 Abs. 1 i.V.m. § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG und orientiert sich an Ziffer 34.2.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (so auch BVerwG, Beschlüsse vom 29.04.2026 - 9 VR 10.26 -, juris Rn. 26 …und vom 28.10.2025 - 11 VR 15.25 -, juris Rn. 23).

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