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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.05.1993 - 9 W 10/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4497
OLG Stuttgart, 28.05.1993 - 9 W 10/93 (https://dejure.org/1993,4497)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.05.1993 - 9 W 10/93 (https://dejure.org/1993,4497)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Mai 1993 - 9 W 10/93 (https://dejure.org/1993,4497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Anspruch auf Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847
    Abschwächung der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei Verurteilung des Täters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1121
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.1993 - 9 W 10/93
    Wenn die Entschädigung nach § 847 BGB eine doppelte Funktion hat, nämlich zum einen dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schäden nicht vermögensrechtlicher Art zuzubilligen, zugleich dem Verletzten aber auch Genugtuung für das, was der Schädiger ihm angetan hat, zu gewähren (grundlegend BGHZ 18, 149; inzwischen ständige höchstrichterliche Rechtsprechung), so bedeutet dieser letztgenannte Aspekt doch keineswegs, daß die Sanktion des § 847 damit den Charakter einer Privatstrafe erhielte, die durch bereits zuerkannte staatliche Strafen ganz oder teilweise kompensiert würde.
  • OLG Köln, 14.11.1991 - 2 W 186/91

    Schmerzensgeld; Verletzung; Todesangst; Koma; Tod; Ausgleichsfunktion; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.1993 - 9 W 10/93
    Deshalb schließt sich der Senat auch für die Beurteilung des vorliegenden Falles den Ausführungen des OLG Köln (VersR 1992, 197) an, wonach jedenfalls bei einer vorsätzlich begangenen Tat die Strafe in erster Linie dem Genugtuungsbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung tragen soll (ebenso OLG Hamm VersR 75, 161 und LG Stuttgart NJW 78, 595) und deshalb zumindest in derartigen Fällen eine Herabsetzung des Schmerzensgeldes wegen abgeschwächter Genugtuungsfunktion beim Verletzten nicht in Betracht kommt.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.1974 - 4 U 120/73
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.1993 - 9 W 10/93
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde und der in dem Leitsatz der Entscheidung des OLG Düsseldorf anklingenden Ansicht (ähnlich auch OLG Düsseldorf NJW 1974, 1289 [OLG Düsseldorf 12.03.1974 - 4 U 120/73] ) sieht der Senat auch keine Herabsetzung des Schmerzensgeldes wegen der Bestrafung des Täters veranlaßt.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1991 - 22 U 286/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.1993 - 9 W 10/93
    Schließlich kann noch herangezogen werden eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17. Mai 1991 (Leitsatz: ZfS 1991, 299), die für einen Stich in die Brust mit einem Messer von 10 cm Klingenlänge bei kurzem Krankenhausaufenthalt ohne Lebensgefahr, sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit und keinen Dauerschäden immer noch 7.000,- DM für angemessen erachtet, selbst wenn die Genugtuungsfunktion aufgrund bereits erfolgter schuldangemessener Bestrafung in den Hintergrund tritt.
  • LG Stuttgart, 30.11.1977 - 27 O 248/77
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.1993 - 9 W 10/93
    Deshalb schließt sich der Senat auch für die Beurteilung des vorliegenden Falles den Ausführungen des OLG Köln (VersR 1992, 197) an, wonach jedenfalls bei einer vorsätzlich begangenen Tat die Strafe in erster Linie dem Genugtuungsbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung tragen soll (ebenso OLG Hamm VersR 75, 161 und LG Stuttgart NJW 78, 595) und deshalb zumindest in derartigen Fällen eine Herabsetzung des Schmerzensgeldes wegen abgeschwächter Genugtuungsfunktion beim Verletzten nicht in Betracht kommt.
  • OLG Hamm, 13.05.1974 - 22 U 28/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.1993 - 9 W 10/93
    Deshalb schließt sich der Senat auch für die Beurteilung des vorliegenden Falles den Ausführungen des OLG Köln (VersR 1992, 197) an, wonach jedenfalls bei einer vorsätzlich begangenen Tat die Strafe in erster Linie dem Genugtuungsbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung tragen soll (ebenso OLG Hamm VersR 75, 161 und LG Stuttgart NJW 78, 595) und deshalb zumindest in derartigen Fällen eine Herabsetzung des Schmerzensgeldes wegen abgeschwächter Genugtuungsfunktion beim Verletzten nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Das ist jedoch unzulässig, da es sich bei der Entschädigung nach § 847 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt, der nicht nach dem Gewicht der jeweils in Betracht kommenden Funktionen betragsmäßig aufgespalten werden kann, sondern eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung des Anspruchs erfordert (Senatsurteil vom 6. Dezember 1960 - VI ZR 73/60 - VersR 1961, 164, 165; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1301 [OLG Hamm 19.04.1988 - 27 U 279/87]; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1121 [OLG Stuttgart 28.05.1993 - 9 W 10/93];… vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 157 [OLG Düsseldorf 10.02.1992 - 1 U 218/90] sowie im Schrifttum MünchKomm/Mertens, MünchKomm/Schwerdtner und Staudinger/Schäfer, jeweils aaO.).

    Ob die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei einer strafrechtlichen Verurteilung des Schädigers zurücktritt oder gar in Wegfall gerät, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (…bejahend OLG Celle, JZ 1970, 548 [OLG Celle 12.06.1968 - 9 U 180/67] m.zust.Anm. Deutsch aaO. 549; OLG Hamburg, MDR 1972, 1033; OLG Düsseldorf, NJW 1974, 1289 [OLG Düsseldorf 12.03.1974 - 4 U 120/73]; OLG Stuttgart, VersR 1989, 1150, 1151 [OLG Stuttgart 06.10.1988 - 14 U 2/88];… BGB-RGRK/Kreft, 12. Aufl., BGB § 847 Rdn. 42; Deutsch, Haftungsrecht I S. 91 f. sowie Meyer, JuS 1975, 87, 90; aus strafrechtlicher Sicht AG Flensburg, MDR 1973, 948 [AG Flensburg 16.07.1973 - 4 Cs 333/73]; ablehnend OLG Hamm, MDR 1974, 1018; OLG Köln, VersR 1992, 197 [OLG Köln 14.11.1991 - 2 W 186/91]; OLG Celle VersR 1993, 976, 977 [OLG Celle 26.11.1992 - 5 U 245/91]; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1121 [OLG Stuttgart 28.05.1993 - 9 W 10/93] und LG Stuttgart, NJW 1978, 595 [LG Stuttgart 30.11.1977 - 27 O 248/77]; im Schrifttum Lorenz, MünchKomm/Mertens, MünchKomm/Schwerdtner;… Staudinger/Schäfer sowie Klimke, jeweils aaO.).

  • OLG Celle, 26.01.1994 - 9 U 185/92

    Schmerzensgeldanspruch einer Geisel; Geiselnahme; Genugtuungsfunktion des …

    Zu ihr werden die verschiedensten Auffassungen vertreten (vgl. etwa OLG Hamm MDR 1974, 1018; OLG Düsseldorf, NJW 1974, 1289 ; OLG Celle - 5. Zivilsenat - VersR 1993, 976 ; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 1121 ; OLG Köln VersR 1992, 197 ;… MünchKomm-Mertens, 2. Aufl., § 847 Rn 2 f;… MünchKomm-Schwerdtner, 3. Aufl., § 12 Rn 292 f;… RGRK-Kreft, BGB , 12. Aufl., § 847 Rn 42;… Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 847 Rn 10, 11).
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