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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.02.1996 - 9 W 12/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8795
OLG Schleswig, 07.02.1996 - 9 W 12/96 (https://dejure.org/1996,8795)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.02.1996 - 9 W 12/96 (https://dejure.org/1996,8795)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 9 W 12/96 (https://dejure.org/1996,8795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 76 Abs. 2a Nr. 1; ZPO § 115 Abs. 1
    Höhe des Abzugs für Erwerbstätige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.04.1995 - 11 BAr 153/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 07.02.1996 - 9 W 12/96
    Dieser kann mit dem Bundessozialgericht (JurBüro 1995, 533) auf 25 % von 643,-- DM, das sind 160, 75 DM bemessen werden.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.08.2003 - 4 Ta 7/03

    Höhe des Freibetrags für Erwerbstätigkeit im Rahmen von Prozesskostenhilfe

    Das Arbeitsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 04.04.1995 - 11 BAr 153/94 - JurBüro 1995, 533; ebenso OLG Schleswig-Holstein, 07.02.1996 - 9 W 12/96 - JurBüro 1996, 433) angeschlossen, wonach der Freibetrag für Erwerbstätige 25 % des allgemeine Freibetrages für die Partei (also seit 01.07.2003 EUR 91, 00) beträgt.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 2 WF 224/01

    Prozesskostenhilfe: Anrechnung des Erwerbstätigenmehrbedarfs und der Wohnkosten; …

    Da bei Teilerwerbstätigkeit der als Erwerbstätigenmehrbedarf anzurechnende Betrag gekürzt werden kann (…vgl. Musielak/Fischer, ZPO, 3.Aufl., § 115 Rn. 16), erscheint der Betrag von 25 % des Freibetrages nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, § 76 Abs. 2a Nr. 1 BSHG, d.h. DM 176, 00, als angemessen (vgl. auch OLG Schleswig, JurBüro 1996, S.433).
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