Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2002 - 9 W 122/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7124
OLG Celle, 20.12.2002 - 9 W 122/02 (https://dejure.org/2002,7124)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2002 - 9 W 122/02 (https://dejure.org/2002,7124)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 9 W 122/02 (https://dejure.org/2002,7124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung bei Treppensturz in einem Mehrparteienhaus: Einwand des Verkehrssicherungspflichtigen der bauordnungsbehördlichen Abnahme des Treppenhauses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB
    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Hauseigentümer / Vermieter; Ausschluss der Haftung; Abnahme des Treppenhauses von der Baubehörde ; Ausrutschen auf glatten Steinfliesen der Treppe; Häufige Verwendung in Mehrfamilien- und Geschäftshäusern ; Offenkundige ...

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Voraussetzungen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Hauseigentümer / Vermieter; Ausschluss der Haftung; Abnahme des Treppenhauses von der Baubehörde ; Ausrutschen auf glatten Steinfliesen der Treppe; Häufige Verwendung in Mehrfamilien- und Geschäftshäusern ; Offenkundige ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht ist unabhängig von baubehördlicher Abnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2002 - 9 W 122/02
    Zwar würde die Abnahme die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers oder sonst für den Zustand des Hauses Verantwortlichen nicht von vornherein ausschließen, sofern eine nicht verkehrssichere Baugestaltung des Treppenhauses für jedermann erkennbar war und die offenkundige Gefahr von Unfällen der Treppenbenutzer mit sich brachte (vgl. BGH NJW 1994, 2232; NJW 1971, 1881); denn die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung verfolgt andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (…BGH a. a. O.).
  • BGH, 08.07.1971 - III ZR 67/68

    Auswirkungen der Verwendung von Sicherheitsglas auf den seelischen Zustand von in …

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2002 - 9 W 122/02
    Zwar würde die Abnahme die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers oder sonst für den Zustand des Hauses Verantwortlichen nicht von vornherein ausschließen, sofern eine nicht verkehrssichere Baugestaltung des Treppenhauses für jedermann erkennbar war und die offenkundige Gefahr von Unfällen der Treppenbenutzer mit sich brachte (vgl. BGH NJW 1994, 2232; NJW 1971, 1881); denn die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung verfolgt andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (…BGH a. a. O.).
  • OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04

    Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bei besonderen Gefahrenquellen …

    Selbst wenn man unterstellt, dass die Erteilung der öffentlichrechtlichen Erlaubnis einen anderen Zweck verfolgt als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht, ist der Verkehrsicherungspflichtige nur dann zu weitergehenden - vom Bauordnungsrecht nicht geforderten - Maßnahmen verpflichtet, wenn er eine Gefahrenlage selbst erkannt hat oder diese für ihn jedenfalls erkennbar war (vgl. BGH NJW 1994, 2232; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2000 - 9 W 122/02 - [hier: jeweils zitiert nach juris]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Celle
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht