Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GKG § 11 Abs. 1; ; KV-GKG Nr. 1201
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 11 Abs. 1; KV- GKG Nr. 1201
Ermäßigung von Gerichtsgebühren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermäßigung von Gerichtsgebühren; Vergleich des Klageantrags, nicht der Widerklage; Erfordernis der Beendigung des gesamten Verfahrens ; Grundsatz der Einheit der Kostenentscheidung ; Vereinfachung der Kostenberechnung als Ziel des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 28.05.2001 - 13 O 188/99
- OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 176
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/01
Verfahrensgebühr / Widerklage - Rücknahme
Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02
Keiner der von der Klägerin genannten Gründe rechtfertigt nach Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck der Nr. 1202 KV GKG a. F. ein davon abweichendes Verständnis (vgl. gleichfalls eine Gebührenermäßigung verneinend: OLG Stuttgart, MDR 2002, 298 m. w. Nachw. [Rücknahme der Widerklage, Entscheidung über die Klage]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 313 [Teilvergleich nach Erlass eines Versäumnisurteils und späterer Klageerweiterung]; OLG Schleswig, OLGR 2001, 482 [Teilversäumnisurteil]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rn. 31 m. w. Nachw.; and. - OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Teilvergleich und vorherigem Erlass eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02
Keiner der von der Klägerin genannten Gründe rechtfertigt nach Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck der Nr. 1202 KV GKG a. F. ein davon abweichendes Verständnis (vgl. gleichfalls eine Gebührenermäßigung verneinend: OLG Stuttgart, MDR 2002, 298 m. w. Nachw. [Rücknahme der Widerklage, Entscheidung über die Klage]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 313 [Teilvergleich nach Erlass eines Versäumnisurteils und späterer Klageerweiterung]; OLG Schleswig, OLGR 2001, 482 [Teilversäumnisurteil]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rn. 31 m. w. Nachw.; and. - OLG Schleswig, 11.05.2001 - 9 W 61/01
Gerichtsgebühren - Herabsetzung - Versäumnisurteil
Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02
Keiner der von der Klägerin genannten Gründe rechtfertigt nach Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck der Nr. 1202 KV GKG a. F. ein davon abweichendes Verständnis (vgl. gleichfalls eine Gebührenermäßigung verneinend: OLG Stuttgart, MDR 2002, 298 m. w. Nachw. [Rücknahme der Widerklage, Entscheidung über die Klage]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 313 [Teilvergleich nach Erlass eines Versäumnisurteils und späterer Klageerweiterung]; OLG Schleswig, OLGR 2001, 482 [Teilversäumnisurteil]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rn. 31 m. w. Nachw.; and. - OLG Schleswig, 06.06.1996 - 9 W 94/96
Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02
Das Erfordernis der Beendigung des gesamten Verfahrens gilt selbst dann, wenn etwa nach einem Teilvergleich nur noch über die als Nebenforderung geltend gemachten Zinsen durch Urteil entschieden werden muss (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juni 1996; 9 W 94/96; unveröffentlicht).
- OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22
Zum einheitlichen Gebührenstreitwert - keine kostenrechtliche Trennung nach …
Rn. 10 Es wäre auch mit dem Vereinfachungsgedanken der Gebührenermäßigung unvereinbar, eine solche nur nach einem Teil des Streitgegenstandes vorzunehmen, vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2018, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2002 - 9 W 134/02 Tz 4. Kostenrechtlich existiert nur ein Verfahren, dessen Wert sich aus den Streitgegenständen von Klage und Widerklage zusammensetzt (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 Tz 3 ff.). - OLG Köln, 08.06.2009 - 17 W 129/09
Gerichtskosten bei Beendigung des Rechtsstreits durch Teilvergleich mit nur einem …
So reichte und reicht es nicht aus, wenn nur die Widerklage, nicht aber die Klage zurückgenommen wird (OLG Schleswig MDR 2003, 176).
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