Rechtsprechung
| OLG Celle, 04.02.2015 - 9 W 14/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
AktG § 122 Abs. 3; BGB § 1204; BGB §§ 1204 ff.
Einberufung einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft durch den Pfandgläubiger an sämtlichen Aktien - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine gerichtliche Ermächtigung des Pfandgläubigers zur Einberufung der Hauptversammlung einer AG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 122 Abs. 3; BGB § 1204; BGB §§ 1204 ff.
Einberufung einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft durch den Pfandgläubiger an sämtlichen Aktien - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- noerr.com (Kurzinformation)
Keine Ermächtigung des Pfandgläubigers zur Einberufung der Hauptversammlung einer AG
- noerr.com (Kurzinformation)
Keine Geltendmachung der Minderheitsrechte durch Pfandrechtsgläubiger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einberufung einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft durch den Pfandgläubiger an sämtlichen Aktien
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 426
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 29.07.2015 - 9 W 14/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 2 ZPO, § 103 ZPO, § 104 ZPO, § 7 Abs 2 Nr 5 AKB
Kostenfestsetzung nach Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines eigenen Prozessbevollmächtigten des verklagten Kraftfahrzeughalters - rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 2
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines eigenen Prozessbevollmächtigten des Fahrers bzw. Halters im Verkehrsunfallprozess - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines eigenen Prozessbevollmächtigten des Fahrers bzw. Halters im Verkehrsunfallprozess
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 06.10.2014 - 8 O 97/13
- LG Saarbrücken, 03.03.2015 - 8 O 97/13
- OLG Saarbrücken, 29.07.2015 - 9 W 14/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2015 - 9 W 14/15
Nach der ständigen höchstrichterlichen ebenso wie der Kostenrechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts besteht im Haftpflichtprozess auf Grund des Prozessführungsrechts des Versicherers (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 AKB bzw. Abschnitt E. Nr. 2.4. AKB), dem der Versicherte die Führung des Rechtsstreits zu überlassen und dem Rechtsanwalt, den der Versicherer bestellt, Vollmacht zu erteilen hat (…dazu Stiefel/Hoffmann/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Auflage, AKB E, Rn. 13), für den Versicherungsnehmer im Regelfall nicht ohne Weiteres ein Anlass, einen eigenen Prozessbevollmächtigten zu bestellen, wenn der Versicherer einen gemeinschaftlichen Prozessbevollmächtigten beauftragt (…BGH, a.a.O.; BGH, NJW-RR 2004, 536; 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 W 9/04-2; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 16. Februar 1999 - 6 W 31/99-8; 5. Zivilsenat, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 5 W 55/89 - und vom 4. Januar 1988 - 5 W 174/87, JurBüro 1988, 1699;… von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 21. Auflage, Rn. B 556).Dabei ist der Zeitpunkt der Mandatserteilung durch den Versicherungsnehmer ohne Bedeutung, wenn der Versicherer wirksam von seinem Recht zur Beauftragung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten Gebrauch macht und es auf Grund der Sachlage an einem besonderen sachlichen Grund für die Einschaltung eines eigenen Anwalts des Versicherungsnehmers fehlt (BGH, NJW-RR 2004, 536;… Stiefel/Hoffmann/Maier, a.a.O., Rn. 20).
- BGH, 13.10.2011 - V ZB 290/10
Kostenfestsetzung: Anspruch eines obsiegenden Streitgenossen auf Erstattung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2015 - 9 W 14/15
Vielmehr zeigt der in der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO enthaltene Rechtsgedanke i.V. mit der in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift zum Ausdruck gekommenen Obliegenheit von Prozessparteien, die Kosten ihrer Prozessführung so niedrig zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt, dass der Erstattungsfähigkeit auch von Rechtsanwaltskosten Grenzen gesetzt sind und nicht stets die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangt werden können (BGH, NJW 2012, 319, m.w.N.). - OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 2 W 9/04
Zwangsvollstreckung: Umschreibung eines Vollstreckungstitels auf die …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2015 - 9 W 14/15
Nach der ständigen höchstrichterlichen ebenso wie der Kostenrechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts besteht im Haftpflichtprozess auf Grund des Prozessführungsrechts des Versicherers (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 AKB bzw. Abschnitt E. Nr. 2.4. AKB), dem der Versicherte die Führung des Rechtsstreits zu überlassen und dem Rechtsanwalt, den der Versicherer bestellt, Vollmacht zu erteilen hat (…dazu Stiefel/Hoffmann/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Auflage, AKB E, Rn. 13), für den Versicherungsnehmer im Regelfall nicht ohne Weiteres ein Anlass, einen eigenen Prozessbevollmächtigten zu bestellen, wenn der Versicherer einen gemeinschaftlichen Prozessbevollmächtigten beauftragt (…BGH, a.a.O.; BGH, NJW-RR 2004, 536; 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 W 9/04-2; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 16. Februar 1999 - 6 W 31/99-8; 5. Zivilsenat, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 5 W 55/89 - und vom 4. Januar 1988 - 5 W 174/87, JurBüro 1988, 1699;… von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 21. Auflage, Rn. B 556). - OLG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 W 174/87
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2015 - 9 W 14/15
Nach der ständigen höchstrichterlichen ebenso wie der Kostenrechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts besteht im Haftpflichtprozess auf Grund des Prozessführungsrechts des Versicherers (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 AKB bzw. Abschnitt E. Nr. 2.4. AKB), dem der Versicherte die Führung des Rechtsstreits zu überlassen und dem Rechtsanwalt, den der Versicherer bestellt, Vollmacht zu erteilen hat (…dazu Stiefel/Hoffmann/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Auflage, AKB E, Rn. 13), für den Versicherungsnehmer im Regelfall nicht ohne Weiteres ein Anlass, einen eigenen Prozessbevollmächtigten zu bestellen, wenn der Versicherer einen gemeinschaftlichen Prozessbevollmächtigten beauftragt (…BGH, a.a.O.; BGH, NJW-RR 2004, 536; 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 W 9/04-2; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 16. Februar 1999 - 6 W 31/99-8; 5. Zivilsenat, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 5 W 55/89 - und vom 4. Januar 1988 - 5 W 174/87, JurBüro 1988, 1699;… von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 21. Auflage, Rn. B 556). - OLG Saarbrücken, 04.04.1989 - 5 W 55/89
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2015 - 9 W 14/15
Nach der ständigen höchstrichterlichen ebenso wie der Kostenrechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts besteht im Haftpflichtprozess auf Grund des Prozessführungsrechts des Versicherers (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 AKB bzw. Abschnitt E. Nr. 2.4. AKB), dem der Versicherte die Führung des Rechtsstreits zu überlassen und dem Rechtsanwalt, den der Versicherer bestellt, Vollmacht zu erteilen hat (…dazu Stiefel/Hoffmann/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Auflage, AKB E, Rn. 13), für den Versicherungsnehmer im Regelfall nicht ohne Weiteres ein Anlass, einen eigenen Prozessbevollmächtigten zu bestellen, wenn der Versicherer einen gemeinschaftlichen Prozessbevollmächtigten beauftragt (…BGH, a.a.O.; BGH, NJW-RR 2004, 536; 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 W 9/04-2; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 16. Februar 1999 - 6 W 31/99-8; 5. Zivilsenat, Beschlüsse vom 4. April 1989 - 5 W 55/89 - und vom 4. Januar 1988 - 5 W 174/87, JurBüro 1988, 1699;… von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 21. Auflage, Rn. B 556).
- OLG Saarbrücken, 27.04.2021 - 9 W 24/20
Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der im Rahmen einer (Dritt-) …
Hieraus wird allgemein gefolgert, dass die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer in der Regel nicht erforderlich ist, wenn der Versicherer zur Anspruchsabwehr einen gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragt (…BGH, aaO; Senatsbeschluss vom 29. Juli 2015 - 9 W 14/15, BeckRS 2015, 15027 Rn. 5).Rn. 19 Der vom Landgericht zitierte Senatsbeschluss vom 29. Juli 2015 (9 W 14/15, aaO) betraf die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Streithelfers und damit einen anders gelagerten Sachverhalt.
- OLG Celle, 07.09.2015 - 2 W 194/15
Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten infolge Anwaltswechsel nach Zurückverweisung …
Diese Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis und beherrscht als Ausfluss von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (BGH NJW 2007, 2257 f. m. w. N.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.07.2015 - 9 W 14/15, zit. aus juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".