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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.04.2013 - 9 W 188/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13167
OLG Jena, 19.04.2013 - 9 W 188/13 (https://dejure.org/2013,13167)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.04.2013 - 9 W 188/13 (https://dejure.org/2013,13167)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. April 2013 - 9 W 188/13 (https://dejure.org/2013,13167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren bei Erörterung anderweit rechtshängiger Ansprüche in der mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Anfallens von zwei Terminsgebühren bei Verhandlung des Gegenstands eines anderen Verfahrens in einem Gerichtstermin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusätzliche Verhandlung löst erhöhte Gebühr aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 944
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 10.03.2005 - 8 W 89/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Termin- und Einigungsgebühr bei Einbeziehung eines …

    Auszug aus OLG Jena, 19.04.2013 - 9 W 188/13
    Wenn in einem Gerichtstermin - wie vorliegend im Rechtsstreit vor dem Landgericht Meiningen, Az.: 1 O 605/12 - zusätzlich Verhandlungen über Ansprüche geführt werden, die in einem anderen Verfahren - hier dem vorliegenden - rechthängig sind, so fällt eine durch diese Verhandlungen ausgelöste Terminsgebühr in dem Verfahren an, in dem der Gerichtstermin stattgefunden hat (Einbeziehungsverfahren), nicht jedoch in dem Verfahren, dessen Gegenstand einbezogen wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011, Az.: 25 WF 255/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2008, Az.: 6 W 166/07; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 940; ); und zwar dergestalt, dass im Einbeziehungsverfahren nicht zwei Terminsgebühren anfallen, sondern eine erhöhte Terminsgebühr festzusetzen ist (…vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV 3104, Rn. 81).
  • OLG Köln, 20.01.2011 - 25 WF 255/10

    Entstehung der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Jena, 19.04.2013 - 9 W 188/13
    Wenn in einem Gerichtstermin - wie vorliegend im Rechtsstreit vor dem Landgericht Meiningen, Az.: 1 O 605/12 - zusätzlich Verhandlungen über Ansprüche geführt werden, die in einem anderen Verfahren - hier dem vorliegenden - rechthängig sind, so fällt eine durch diese Verhandlungen ausgelöste Terminsgebühr in dem Verfahren an, in dem der Gerichtstermin stattgefunden hat (Einbeziehungsverfahren), nicht jedoch in dem Verfahren, dessen Gegenstand einbezogen wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011, Az.: 25 WF 255/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2008, Az.: 6 W 166/07; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 940; ); und zwar dergestalt, dass im Einbeziehungsverfahren nicht zwei Terminsgebühren anfallen, sondern eine erhöhte Terminsgebühr festzusetzen ist (…vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV 3104, Rn. 81).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 6 W 166/07

    Rechtsanwaltskosten: Entstehung der erhöhten Terminsgebühr bei zusätzlicher …

    Auszug aus OLG Jena, 19.04.2013 - 9 W 188/13
    Wenn in einem Gerichtstermin - wie vorliegend im Rechtsstreit vor dem Landgericht Meiningen, Az.: 1 O 605/12 - zusätzlich Verhandlungen über Ansprüche geführt werden, die in einem anderen Verfahren - hier dem vorliegenden - rechthängig sind, so fällt eine durch diese Verhandlungen ausgelöste Terminsgebühr in dem Verfahren an, in dem der Gerichtstermin stattgefunden hat (Einbeziehungsverfahren), nicht jedoch in dem Verfahren, dessen Gegenstand einbezogen wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011, Az.: 25 WF 255/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2008, Az.: 6 W 166/07; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 940; ); und zwar dergestalt, dass im Einbeziehungsverfahren nicht zwei Terminsgebühren anfallen, sondern eine erhöhte Terminsgebühr festzusetzen ist (…vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV 3104, Rn. 81).
  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18

    Mietrechtsstreit: Erlöschen des mangelbedingten Leistungsverweigerungsrechts des …

    Diesem war stattzugeben, denn bezüglich der anwaltlichen Vergleichsgebühren ist ein miterledigtes Parallelverfahren grundsätzlich -anders als bzgl. der Gerichtsgebühren- mehrwertbegründend (OLG Thüringen MDR 2013, 944; OVG Lüneburg AGS 2016, 572;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG VV 1003 Rn. 71-73).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2019 - 2 WF 162/19

    Zur Entstehung von außergerichtlichen Kosten in Trennungsunterhaltsverfahren

    Der Antragsgegner hat unter Verweis auf die Entscheidungen des BGH vom 14.6.2017 (Az. I ZB 1/17) und des OLG Thüringen vom 19.4.2013 (Az. 9 W 188/13) eingewandt, dass in Hinblick auf den in dem Scheidungsverfahren geschlossenen Vergleich, dessen Kosten gegeneinander aufgehoben worden sind, eine Anrechnung stattzufinden habe, so dass die Vergütung nur auf 1.652,43 ? festzusetzen sei, und zwar entsprechend der folgenden Aufstellung:.
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 13 W 72/25

    Doppelte Terminsgebühr durch Mitwirkung des Anwalts an Einigungsbesprechung im …

    Nach herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, ist Sinn der Anmerkung, dass durch die Einigungsbemühungen nur in dem Verfahren bzw. nur in der Angelegenheit eine, gegebenenfalls erhöhte, Terminsgebühr anfällt, in dem sie stattfinden (vgl. BAG…, Beschluss vom 17.02.2014 - 10 AZB 81/13, juris Rn. 11 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 04.02.2025 - 14 WF 21/25, juris Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 19.04.2013 - 9 W 188/13, juris Rn. 2; OLG München…, Beschluss vom 09.06.2008 - 11 W 1488/08, juris Rn. 5 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 30.01.2008 - 6 W 166/07, juris Rn. 3; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10.03.2005 - 8 W 89/05, juris Rn. 11 f.;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 27. Auflage 2025, RVG VV 3103 Rn. 101 f.;… Schneider, NZFam 2017, S. 15 ; a.A. OLG Rostock…, Beschluss vom 15.08.2006 - 11 WF 109/06, juris Rn. 5).
  • AG Marburg, 08.05.2019 - 70 F 222/17
    Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 19.04.2013 (9 W 188/13): "Wenn in einem Gerichtstermin zusätzlich Verhandlungen über Ansprüche geführt werden, die in einem anderen Verfahren anhängig sind, so fällt eine durch diese Verhandlungen ausgelöste Terminsgebühr in dem Verfahren an, in dem der Gerichtstermin stattgefunden hat (Einbeziehungsverfahren), nicht jedoch in dem Verfahren, dessen Gegenstand einbezogen wurde;[.
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