Rechtsprechung
| OLG Jena, 09.05.2011 - 9 W 211/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eine Partei kann die Kosten für einen nicht ortsansässigen Rechtsanwalt über die fiktiven Reisekosten eines ortsansässigen Anwalts hinaus nur in Ausnahmefällen erstattet bekommen; Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- LG Gera, 10.01.2011 - 2 O 990/06
- OLG Jena, 09.05.2011 - 9 W 211/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes
Auszug aus OLG Jena, 09.05.2011 - 9 W 211/11
Wenn überhaupt könnte die Klägerin ihre Auffassung auf die Entscheidungen stützen, die zur ständigen Vertretung von Versicherungen ohne eigene Rechtsabteilung ergangen sind (z.B. BGH MDR 2004, 539). - BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06
Auswärtiger Rechtsanwalt V
Auszug aus OLG Jena, 09.05.2011 - 9 W 211/11
Die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des BGH (MDR 2007, 1222) ist nicht vergleichbar, denn dort hatte die klagende Versicherung eine Zweigstelle am dritten Ort, an der die streitige Rechtsangelegenheit unternehmensintern bearbeitet worden war.
- OLG Jena, 10.03.2016 - 1 W 111/16
Kostenfestsetzung, Reisekosten
Die Kosten eines am dritten Ort ansässigen Anwalts sind über die fiktiven Reisekosten eines Anwalts am Wohn- oder Geschäftsort hinaus nur in Ausnahmefällen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich und erstattungsfähig (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.05.2011 - 9 W 211/11, juris Rn. 3).Das kann sein, wenn es sich bei dem Streitstoff um eine schwierige Spezialmaterie handelt, die nur wenige spezialisierte Anwälte sicher beherrschen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.05.2011 - 9 W 211/11, juris Rn. 3).
Dies allein reicht für die Annahme einer "ausgelagerten Rechtsabteilung" nicht aus (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.05.2011 - 9 W 211/11, juris Rn. 4).
- OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
Reisekosten eines Rechtsanwalts
Grundsätzlich ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. nur Beschlüsse vom 09.03.2011, Az.: 9 W 102/11, und vom 09.05.2011, Az.: 9 W 211/11) davon auszugehen, dass die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Sitz der vertretenen Partei ansässig ist, nur bis zur Höhe der fiktiv durch die Einschaltung eines an den genannten Orten ansässigen Bevollmächtigten als notwendig und damit erstattungsfähig anzusehen sind (so auch: BGH vom 18.12.2003, Az.: I ZB 21/03; OLG Düsseldorf vom 03.08.2006, Az.: 10 W 49/06).
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