Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 25.05.1979 - 9 W 24/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.03.1988 - 9 W 15/88 Gegenvorstellungen gegen die der Sache nach unanfechtbaren Beschwerdeentscheidungen der Oberlandesgerichte in Verfahren der einfachen Beschwerde sind grundsätzlich ausgeschlossen und ausnahmsweise nur dann zuzulassen, wenn die Entscheidung greifbar unrichtig ist, weil etwa Vorbringen der Parteien, welches nach objektiven Gesichtspunkten der Entscheidung zugrunde zu legen war, nicht berücksichtigt worden ist (vgl. unter anderem KG FamRZ 1975, 103; OLG Düsseldorf [18. ZS] MDR 1977, 235; OLG Düsseldorf [21. ZS] MDR 1968, 767; Baumgärtel, MDR 1968, 970; Schneider, MDR 1972, 567; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, unter anderem Beschluß vom 27. Juni 1979 - 9 W 24/79 - n.v.).
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