Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 91a Abs 1 ZPO, § 93 ZPO
Kostenentscheidung in einer Verkehrsunfallsache: Sofortiges Anerkenntnis des Kfz-Haftpflichtversicherers nach fehlender Reaktion auf mehrere vorgerichtliche Anwaltsschreiben - IWW
- Anwaltsblatt
§ 91a ZPO, § 93 ZPO
Versicherer reagiert nicht auf Anwaltsschreiben: kein sofortiges Anerkenntnis - Anwaltsblatt
§ 91a ZPO, § 93 ZPO
Versicherer reagiert nicht auf Anwaltsschreiben: kein sofortiges Anerkenntnis - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Veranlassung zur Klageerhebung
- anwaltsblatt-datenbank.de
- der-rechtsberater.de
Kein sofortiges Anerkenntnis, wenn KFZ-Haftpflichtversicherer auf Forderungsschreiben nicht reagiert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 a Abs. 1 ; ZPO § 93
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis des Klageanspruchs durch den Kfz-Haftpflichtversicherer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Klage nach fehlender Reaktion des Kfz-Haftpflichtversicherers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenentscheidung gegen einen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftpflichtschaden: Gegnerische Haftpflichtversicherung reagiert nicht auf Anwaltsschreiben - Klageveranlassung?
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 03.07.2019 - E 3 O 113/19
- OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
Papierfundstellen
- MDR 2020, 191
- NZV 2020, 262
- VersR 2020, 377
- AnwBl 2020, 112
- AnwBl Online 2020, 162
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98
Angemessene Regulierungsfrist in Verkehrsunfallsachen von 4 bis 6 Wochen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
In der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass sich die Prüfungsfrist nach den Umständen des Einzelfalles richten muss, wobei in einfach gelagerten Fällen von den Gerichten vielfach Prüfungsfristen zwischen zwei Wochen (vgl. LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564) und sechs Wochen (OLG Rostock, MDR 2001, 935) angenommen werden.(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte.
- OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
Wer zu früh klagt, trägt die Kosten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte. - OLG Celle, 23.07.2019 - 14 U 180/18
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Prüfungsfrist für einen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte.
- OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17
Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte. - OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte. - OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14
Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte. - OLG München, 13.12.1978 - 24 W 190/78
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte.
- OLG Karlsruhe, 01.12.2021 - 9 W 35/21
Streit über den Zugang vorprozessualer Zahlungsaufforderungen per E-Mail im …
Auf die Frage einer angemessenen Prüfungsfrist für den Versicherer kommt es bei einer fehlenden Reaktion nicht an (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2019 - 9 W 37/19 , VersR 2020, 377 ).Auch die Frage einer Prüfungsfrist spielt - bei vorprozessualer Nichtreaktion des Versicherers - in einem solchen Fall keine Rolle (vgl. Senat, VersR 2020, 377 ).
- OLG Saarbrücken, 07.05.2026 - 3 W 1/26
Anfechtung der Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils; Bemessung der …
Da der Kläger zudem von seinem eigenen Sachverständigen über die Probleme bei der Ermittlung des Schadens an dem streitgegenständlichen Fahrzeug wusste, durfte er im Zeitpunkt der Erhebung der Klage am 06.11.2026, der nur 1 Woche nach dem Schreiben der Zweitbeklagten lag, nicht davon ausgehen, dass er nur im Wege der Klage zu seinem Recht kommen könnte (zur Klageveranlassung bei Reaktion des Haftpflichtversicherers vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2019 - 9 W 37/19, Rn. 23, juris, m.w.N.). - KG, 28.09.2023 - 22 W 48/23 Jedenfalls gilt dies dann, wenn trotz mehrfacher Fristsetzung keinerlei Mitteilung erfolgt, dass und warum diese Fristen nicht eingehalten werden können und wann mit einer Reaktion zu rechnen wäre (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2019 - 9 W 37/19 -, juris Rn. 19).
Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Regelung in & 93 ZPO reichen nämlich bereits nachvollziehbare Zweifel am Regulierungsverhalten aus, um die Klageerhebung zu rechtfertigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2019 -- 9 W 37/19 -, juris Rn. 20).
- OLG Hamburg, 20.02.2025 - 6 W 55/24
Erst mahnen, dann klagen!
In der Rechtsprechung wird zwar angenommen, dass ein Schuldner Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat, wenn er auf mehrere Anspruchsschreiben über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht reagiert (wobei es in einem solchen Fall nicht auf eine Prüfungsfrist ankomme) (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2019, 9 W 37/19, MDR 2020, 191, zitiert nach juris, Tz. 15 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2021, 9 W 35/21, MDR 2022, 270, zitiert nach juris, Tz. 18;… Flockenhaus in Musielak/Voit, a.a.O., § 93, Rn. 2). - LG Essen, 16.02.2022 - 15 T 24/21
Anhörungsrüge
Er ist gehalten, im Rahmen seiner Möglichkeiten, den geltend gemachten Anspruch zu prüfen; unterlässt er eine Prüfung, obwohl er hierzu in der Lage ist, und schweigt bzw. negiert den Anspruch, kann er zu einer Klage Veranlassung geben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.09.2019, Az. 9 W 37/19, BeckRS 2019, 26155: gegnerische Versicherung reagiert auf Anwaltsschreiben nicht; Beschl. v. 23.10.2017, 3 W 5/17, BeckRS 2017, 130599: Prüfung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 42. Ed. 1.9.2021, ZPO § 93 Rn. 34).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.06.2019 - 23 O 48/19
- LG Köln, 25.07.2019 - 23 O 48/19
- OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
Papierfundstellen
- VersR 2020, 1475
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer …
Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
Rn. 6 Der gegenteiligen Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 02.03.2018 - 20 W 41/17), das den Streitwert eines auf Feststellung gerichteten Antrages, der ausschließlich das Fortbestehen eines Krankentagegeldversicherungsvertrages zum Gegenstand hat, mit dem dreieinhalbfachen der Jahresprämie bemessen will, vermag der Senat mit dem BGH und dem Oberlandesgericht Rostock nicht zu folgen.Rn. 9 Eine Begrenzung des Streitwertes auf lediglich 20 % des vereinbarten Krankentagegeldes für sechs Monate ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil sich der Kläger (nur) gegen die von der Beklagten eingewandte automatische Beendigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages infolge Eintritts der Berufsunfähigkeit klageweise zur Wehr setzte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.03.2018 - 20 W 41/17).
- BGH, 14.12.2016 - IV ZR 477/15
Streitwertbemessung: Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers …
Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
Denn auch in der Krankentagegeldversicherung geht es um summenmäßig im Versicherungsvertrag festgelegte wiederkehrende Leistungen, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls beanspruchen kann und die daher sein Interesse am Fortbestand des Versicherungsvertrages bestimmen (BGH, Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15 = VersR 2017, 377; OLG Rostock, Beschl. v. 08.11.2018 - 4 W 27/18 = NJW-RR 2019, 26). - BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08
Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines …
Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
Rn. 5 Soweit die Beklagte in ihrer Beschwerdebegründung auf den Beschluss des BGH vom 08.12.2010 (IV ZR 265/08 = VersR 2011, 237) zur Begründung ihrer Auffassung verweist, der Streitwert für den Feststellungsantrag sei nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen, verfängt dies nicht. - OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18
Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung: …
Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
Denn auch in der Krankentagegeldversicherung geht es um summenmäßig im Versicherungsvertrag festgelegte wiederkehrende Leistungen, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls beanspruchen kann und die daher sein Interesse am Fortbestand des Versicherungsvertrages bestimmen (BGH, Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15 = VersR 2017, 377; OLG Rostock, Beschl. v. 08.11.2018 - 4 W 27/18 = NJW-RR 2019, 26). - OLG Hamm, 01.04.2011 - 20 W 6/11
Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Zahlung von Krankentagegeld
Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
Auch wenn im Einzelfall die Dauer des Bezugs von Krankentagegeld über sechs Monate hinausgeht, erscheint es auch dem Senat angemessen, der Streitwertbestimmung einen Leistungsbezug von sechs Monaten zugrunde zu legen (…BGH, a.a.O.; OLG Hamm VersR 2011, 1329, 1330;… OLG Rostock a.a.O.).
- OLG Köln, 03.03.2020 - 9 U 77/19
Beratungspflicht Rechtsanwalt, aussichtslose Klage, Deckungszusage, …
Rn. 56 Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2017, 152 (153); vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 06.08.2019 - 9 W 37/19 - BeckRS 2019, 18086) ist bei der Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum im Rahmen der Wertberechnung von einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegeldes auszugehen. - OLG Dresden, 08.07.2021 - 4 W 431/21
1. Der Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer …
Die Jahresleistung des Versicherers könnte bei der privaten Krankenversicherung auch nicht für die Wertbestimmung herangezogen werden, da es keine im Vertrag festgelegte monatlich oder kalendertäglich bemessene Leistung der Versicherung gibt (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2019 - 9 W 37/19 - juris).Für den Zeitraum ab dem 01.05.2021 besteht keine wirtschaftliche Identität, weshalb hier der für Feststellungsanträge übliche Abschlag von 20 % angesetzt werden kann (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2019 - 9 W 37/19 - juris).
- OLG Dresden, 29.05.2026 - 4 W 279/26 Für den Zeitraum ab dem 01.05.2025 besteht - wie auch der Senat bereits entschieden hat - keine wirtschaftliche Identität, weshalb hier der für Feststellungsanträge übliche Abschlag von 20 % angesetzt werden kann (Senat…, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 4 W 431/21 -, Rn. 9, juris; vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2019 - 9 W 37/19 - juris).
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