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| OLG Schleswig, 23.03.1981 - 9 W 4/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 17.01.2000 - 9 W 173/99
Gebührenpflichtigkeit von Absprachen über die Abwicklung von Zahlungen über ein …
Durch die Hebegebühr abgegolten wird die gesamte mit der Erhebung, Verwahrung und Ablieferung verbundene Tätigkeit des Notars, insbesondere die durch den Notar vor der Auszahlung vorgenommene Prüfung der für die Auszahlung bestimmten Voraussetzungen (Prüfung der Auszahlungsreife der auf Anderkonto verwahrten Beträge); dazu gehört auch die Prüfung von Anweisungen der Darlehensgläubiger (…vgl. Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., Rdnr. 12;… Korintenberg/Reimann, aaO, § 149 Rdnr. 7;… Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., Hebegebühr 9.23; Beschlüsse des Senats vom 23.03.1981 - 9 W 4/81 - SchlHA 1981, 915 und vom 20.01.1986 - 9 W 62/95 - JurBüro 1986, 1075/6; OLG Hamm DNotZ 1990, 324 m. zust. Anm. Lappe; FgPrax 1999, 239).
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