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| OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 13.03.2007 - 2 O 455/04
- OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
- BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
Als Regelfall ist davon auszugehen, dass eine vernünftige und kostenbewusste Partei - auf eine solche ist bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Kosten abzustellen -, die im Anwaltsprozess am eigenen Sitz klagen möchte, einen beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt ( BGH, Beschluss vom 12. Dez. 2002 - I ZB 29/02 -, NJW 2003, 901f. [BGH 12.12.2002 - I ZB 29/02] ).Nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes NJW 2003, 901 [BGH 12.12.2002 - I ZB 29/02] f rechtfertigt die ständige Zusammenarbeit mit dem auswärtigen Rechtsanwalt keine Abweichung von der Regel.
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
Zieht man andere jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes heran ( Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 -, NJW-RR 2004, 209 f. [BGH 21.10.2003 - X ZR 218/01] ; Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05 -, NJW 2006, 276 f.), so stellt das aus ständiger Zusammenarbeit gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant einen anerkennenswerten Grund für die Wahl dieses Anwalts dar; gerade der Gesichtspunkt, dass sich eine Partei durch einen Anwalt ihres Vertrauens vor Gericht vertreten lassen könne, sei ein entscheidender Grund für die Änderung des Lokalisationsprinzips und der Singularzulassung gewesen. - BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
Zieht man andere jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes heran ( Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 -, NJW-RR 2004, 209 f. [BGH 21.10.2003 - X ZR 218/01] ; Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05 -, NJW 2006, 276 f.), so stellt das aus ständiger Zusammenarbeit gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant einen anerkennenswerten Grund für die Wahl dieses Anwalts dar; gerade der Gesichtspunkt, dass sich eine Partei durch einen Anwalt ihres Vertrauens vor Gericht vertreten lassen könne, sei ein entscheidender Grund für die Änderung des Lokalisationsprinzips und der Singularzulassung gewesen. - BGH, 21.10.2003 - X ZR 218/01
Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der Fälligkeit
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
Zieht man andere jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes heran ( Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 -, NJW-RR 2004, 209 f. [BGH 21.10.2003 - X ZR 218/01] ; Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05 -, NJW 2006, 276 f.), so stellt das aus ständiger Zusammenarbeit gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant einen anerkennenswerten Grund für die Wahl dieses Anwalts dar; gerade der Gesichtspunkt, dass sich eine Partei durch einen Anwalt ihres Vertrauens vor Gericht vertreten lassen könne, sei ein entscheidender Grund für die Änderung des Lokalisationsprinzips und der Singularzulassung gewesen.
- OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 2 W 31/16
Pflicht der Parteien eines Patentverletzungsverfahrens zur Tragung von …
Dass ein solches, allein vom Zufall abhängendes Ergebnis nicht sachgerecht sein kann, liegt auf der Hand (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall der subjektiven Klagehäufung OLG Jena, Beschluss v. 19.04.2007, Az.: 9 W 51/07 = BeckRS 2007, 08284; OLG Frankfurt, Beschluss v. 21.04.1987, Az.: 6 W 62/87). - LG Düsseldorf, 27.10.2016 - 4c O 2/12 Anderenfalls verbliebe das Kostenrisiko allein bei den Parteien des Ursprungsverfahrens (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 19. April 2007, Az.: 9 W 51/07, zitiert nach juris).
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