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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.05.2001 - 9 W 61/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10682
OLG Schleswig, 11.05.2001 - 9 W 61/01 (https://dejure.org/2001,10682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.05.2001 - 9 W 61/01 (https://dejure.org/2001,10682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 9 W 61/01 (https://dejure.org/2001,10682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 331 Abs. 3; ; KV-GKG Nr. 1202

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 331 Abs. 3; KV- GKG Nr. 1202
    Gerichtsgebühren - Herabsetzung - Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumnisurteil; Herabsetzung der Gerichtsgebühren; Gerichtsgebühren; Kosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Teilvergleich und vorherigem Erlass eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2001 - 9 W 61/01
    Für den Fall der Klagerücknahme nach Nr. 1202 a) KV-GKG bedeutet das, dass auch ein Teil-(Versäumnis)-Urteil den Eintritt der Gebührenermäßigung hindert (vgl. auch HansOLG Hamburg OLGR 2000, 226 zu Nr. 1202 Buchst. c KV-GKG; ferner OLG Düsseldorf OLGR 2000, 458 ff.).
  • OLG München, 27.06.1996 - 11 W 1610/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2001 - 9 W 61/01
    Allerdings ist dem Landgericht zuzugeben ist, dass der Grund für die Versagung der Gebührenermäßigung beim Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO darin zu erblicken ist, dass - anders als beim Anerkenntnis- und Verzichtsurteil - eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen ist (vgl. z.B. OLG München MDR 1996, 968) und eine solche Prüfung bei einem Versäumnis-Teil-Urteil naturgemäß nicht den gesamten Streitgegenstand erfasst.
  • OLG Schleswig, 06.06.1996 - 9 W 94/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2001 - 9 W 61/01
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6. Juni 1996 (Az.: 9 W 94/96) entschieden hat, setzt die Gebührenermäßigung nach Nr. 1202 KV-GKG die Beendigung des gesamten Verfahrens durch die dort genannten Erledigungstatbestände voraus.
  • OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02

    Ermäßigung von Gerichtsgebühren

    Keiner der von der Klägerin genannten Gründe rechtfertigt nach Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck der Nr. 1202 KV GKG a. F. ein davon abweichendes Verständnis (vgl. gleichfalls eine Gebührenermäßigung verneinend: OLG Stuttgart, MDR 2002, 298 m. w. Nachw. [Rücknahme der Widerklage, Entscheidung über die Klage]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 313 [Teilvergleich nach Erlass eines Versäumnisurteils und späterer Klageerweiterung]; OLG Schleswig, OLGR 2001, 482 [Teilversäumnisurteil]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rn. 31 m. w. Nachw.; and.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.2001 - 9 W 61/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16967
OLG Düsseldorf, 07.09.2001 - 9 W 61/01 (https://dejure.org/2001,16967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2001 - 9 W 61/01 (https://dejure.org/2001,16967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2001 - 9 W 61/01 (https://dejure.org/2001,16967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattung der Kosten für eine Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 3 O 11/98
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2001 - 9 W 61/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 174
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Hamburg, 13.03.2012 - 3 KO 220/11

    Keine Erstattung von (Bürgschafts-)Kosten aus AdV-Verfahren im Klageverfahren

    Die Bürgschaft sichere den wirtschaftlichen Prozesserfolg (BGH vom 17. Januar 2006 VI ZB 46/05, Monatsschrift für deutsches Recht -MDR- 2006, 886; OLG Düsseldorf vom 27. Oktober 2000 9 W 75/00, Der Deutsche Rechtspfleger -Rpfleger- 2001, 201, Juris Rd. 9; OLG Düsseldorf vom 07. September 2001 9 W 61/01, MDR 2002, 174).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 WF 10/13

    Unterhaltssache: Auslegung einer vergleichsweisen Kostenregelung

    Von den Kosten des Rechtsstreits ausgenommen sind nur diejenigen Kosten, über die schon rechtskräftig befunden worden ist bzw. die - wie die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs - nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits gehören (vgl. BGH, NJW 2009, 519; NJW 2011, 1680; OLG Köln, Beschluss vom 13.6.2006 - 17 W 87/06, BeckRS 2006, 09809; OLG Düsseldorf, NJOZ 2002, 91; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.1.1976 - 14 W 751/75, BeckRS 1976, 31142513; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.8- 1989 - 8 W 383/89, BeckRS 1989, 02486).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 18 W 154/12

    Avalprovision zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gehört zu den Kosten des …

    Sachlich folgt diese Bewertung aus dem Umstand, dass die Abwendung der Zwangsvollstreckung geboten ist, um Erfolgsaussichten der Vollstreckungsgegenklage zu wahren (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 174 JurBüro 1988, 879).
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