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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.11.2013 - I-9 W 66/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34621
OLG Hamm, 08.11.2013 - I-9 W 66/13 (https://dejure.org/2013,34621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2013 - I-9 W 66/13 (https://dejure.org/2013,34621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2013 - I-9 W 66/13 (https://dejure.org/2013,34621)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwert; Unterlassen; Veröffentlichung; Internet; Mahnschreiben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GKG § 48 Abs. 2; BGB §§ 1004 Abs. 1 S. 2; 823 Abs. 1
    Streitwert; Unterlassen; Veröffentlichung; Internet; Mahnschreiben

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Entfernung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter "gewerbeauskunft-zentrale.de" rechtfertigt nur einen Streitwert von 4.000 EUR

  • JurPC

    Streitwert bei begehrter Unterlassung der Datenverwendung auf der Internetseite "Gewerbeauskunft-Zentrale.de"

  • kanzlei.biz

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Internetseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internetseite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert der Unterlassungsklage wegen Internetveröffentlichung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    GWE - Entfernung unerwünschter Kontaktdaten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Streitwert bei unerwünschter Veröffentlichung von Firmendaten und offensichtlich unberechtigter Rechnungsstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internetseite

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 894
  • MDR 2014, 561
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    Rn. 12 Zwar ist die Klägerin durch die trotz der Kündigung bzw. des Widerrufs versandten Rechnungs- und Mahnschreiben der Beklagten sowie die Veröffentlichung ihrer Daten auf der Internet-Seite der Beklagten belästigt und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie möglicherweise auch ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt worden (vgl. dazu auch BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm, MMR 2005, 378;… Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    Rn. 10 des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).
  • OLG Koblenz, 29.09.2006 - 14 W 590/06

    Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung gegen die Versendung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    Rn. 10 des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13

    Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    Die durch das Verhalten der Beklagten verursachte Beeinträchtigung wiegt dabei grundsätzlich auch schwerer als die durch die Übersendung unerwünschter Werbeschreiben verursachte Beeinträchtigung (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: 9 W 23/13), weil der Adressat eines Rechnungs- bzw. Mahnschreibens weitere Schritte befürchten muss und diese Schreiben deshalb nicht einfach entsorgen oder unbearbeitet lassen kann.
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2008 - 6 W 121/07

    Bestimmung des Streitwerts bei Zusendung von ungebetenen E-Mails

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    Rn. 10 des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05

    Streitwert bei Fax-Spamming

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    Rn. 12 Zwar ist die Klägerin durch die trotz der Kündigung bzw. des Widerrufs versandten Rechnungs- und Mahnschreiben der Beklagten sowie die Veröffentlichung ihrer Daten auf der Internet-Seite der Beklagten belästigt und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie möglicherweise auch ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt worden (vgl. dazu auch BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm, MMR 2005, 378;… Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132).
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    a) Der Streitwert für eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit richtet sich gemäß § 3 ZPO, § 48 Abs. 2 GKG u. a. nach dem Interesse des Klägers und damit seiner aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgenden persönlichen / wirtschaftlichen Beeinträchtigung, nach der Stellung der Beteiligten sowie nach Art, Umfang und Gefährlichkeit der zu unterlassenden / begehrten Handlung (…im Anschluss an BGH Beschl. v. 25.4.2023 - VI ZR 111/22, GRUR 2023, 1143 Rn. 13; OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5).

    Rn. 284 Dabei ist insbesondere das Interesse der Klägerin und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden / gewünschten Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche / persönliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 36/24

    3.000 EUR Streitwert in datenschutzrechtlichen Verfahren wegen Facebook-Datenleck

    b) Dabei ist insbesondere das Interesse des Klägers und damit seine aufgrund des zu beanstandenden / gewünschten Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche / persönliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 22.10.2024 - 7 W 25/24

    Streitwertbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung mit dem Ziel der Anhebung …

    Rn. 13 Dabei ist insbesondere das Interesse des Klägers und damit seine aufgrund des zu beanstandenden / gewünschten Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche / persönliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 m. w. N.).
  • LG Hagen, 26.08.2025 - 4 O 349/24
    Rn. 97 Dabei ist insbesondere das Interesse der Klagepartei und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (…OLG Hamm, Urt. v. 15.08.2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 276 mwN; OLG Hamm, Beschl. v. 08.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 mwN).
  • LG Aachen, 31.05.2022 - 12 O 386/21

    Namensanmaßung einer Fraktion

    Rn. 37 Bei einem Unterlassungsantrag ist wertbestimmend ist Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten zu besorgen ist und die beseitigt werden soll (OLG Hamm, Beschluss vom 08. November 2013 - I-9 W 66/13;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 3 ZPO, Rn. 16.172).
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