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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30466
OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16 (https://dejure.org/2016,30466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2016 - 9 W 9/16 (https://dejure.org/2016,30466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2016 - 9 W 9/16 (https://dejure.org/2016,30466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 Abs 1 ZPO, § 93 ZPO
    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Kostenpflicht der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung trotz vorprozessualer "Regulierungsbereitschaft"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 91 Abs. 1, 93
    Kostenpflicht des Haftpflichtversicherers trotz vorprozessualer "Regulierungsbereitschaft"

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 91 Abs. 1, 93
    Auslegung der Erklärung der Regulierungsbereitschaft eines Haftpflichtversicherers nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung einer Einstandspflicht bei "Regulierungsbereitschaft"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung der Erklärung der Regulierungsbereitschaft eines Haftpflichtversicherers nach einem Verkehrsunfall; Kostenentscheidung nach Erklärung der Regulierungsbereitschaft und sofortigem Anerkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1562
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16
    (Vgl. zu den Anforderungen an eine solche Erklärung BGH, NJW 1985, 791; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 25.) Da die Beklagte weder im Schreiben vom 30.09.2015 noch in der Folgezeit in der Frist bis zum 12.10.2015 eine für die Interessen des Klägers ausreichende Haftungserklärung abgegeben hat, musste der Kläger davon ausgehen, dass er sein Ziel - abschließende Klärung der Haftung dem Grunde nach - nur durch eine Feststellungsklage erreichen konnte.
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16
    (Vgl. zu den Anforderungen an eine solche Erklärung BGH, NJW 1985, 791; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 25.) Da die Beklagte weder im Schreiben vom 30.09.2015 noch in der Folgezeit in der Frist bis zum 12.10.2015 eine für die Interessen des Klägers ausreichende Haftungserklärung abgegeben hat, musste der Kläger davon ausgehen, dass er sein Ziel - abschließende Klärung der Haftung dem Grunde nach - nur durch eine Feststellungsklage erreichen konnte.
  • OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei …

    Diese Frage wird üblicherweise im Zusammenhang mit Kostenentscheidungen nach § 93 ZPO erörtert, wenn es darum geht, ob die Versicherung Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (beispielsweise OLG Saarbrücken, 4 W 19/16, OLG Karlsruhe, 9 W 9/16, OLG Frankfurt, 7 W 64/14, jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Stuttgart, 14.06.2023 - 2 T 56/23
    der Beklagten zu ihrer Haftung dem Grunde nach für den streitgegenständlichen Verkehrsunfall ist darin entgegen der Ansicht der Beklagten jedenfalls nicht zu erblicken (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.03.2016 - 9 W 9/16, BeckRS 2016, 16827 Rn. 19).
  • OLG Celle, 02.10.2024 - 14 W 27/24

    Kostenentscheidung bei Veranlassung zur Erhebung einer Klage durch die beklagte …

    Zur Vermeidung einer Klage und der damit einhergehenden Kostenlast oblag es indes nicht der Klägerin, die Unklarheiten durch eine Nachfrage zu klären, sondern es oblag der Beklagten, eindeutige Erklärungen abzugeben und die Klägerin damit im Hinblick auf eine Feststellungsklage klaglos zu stellen (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23. April 2014 - 4 W 16/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 W 9/16).
  • LG Coburg, 29.03.2023 - 13 O 556/22

    Schmerzensgeldregelung in der Fahrerschutzversicherung

    Der Antrag der Klägerin war daher bezüglich der materiellen Ansprüche, welche von Beklagtenseite dem Grunde nach anerkannt worden waren, nicht notwendig (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 22.3.2016 - 9 W 9/16, BeckRS 2016, 16827;… MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, ZPO § 93 Rn. 7).
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