Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 103 ZPO, § 104 ZPO, Nr 1008 RVG-VV, Nr 3100 RVG-VV
Erhöhungsgebühr bei anwaltlicher Vertretung der verklagten Gesellschafter sowie der nichtexistenten GbR - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Eine nicht existente Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren die zur Geltendmachung ihrer Nichtexistenz angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen (Anschluss an BGH, NJW 2008, 527; NJW 2008, 528). 2. Eine nicht existente Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die neben ihren vermeintlichen ...
- rechtsportal.de
Maklerprovisionsansprüche gegen nicht existente Beklagte Anwaltskosten zur Geltendmachung einer Nichtexistenz Nicht existente Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebührenrechtlich als weiterer Auftraggeber neben ihren vermeintlichen Gesellschaftern
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1
Maklerprovisionsansprüche gegen nicht existente Beklagte; Anwaltskosten zur Geltendmachung einer Nichtexistenz; Nicht existente Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebührenrechtlich als weiterer Auftraggeber neben ihren vermeintlichen Gesellschaftern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 12.01.2021 - 1 O 462/19
- OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.09.2007 - VII ZB 23/07
Kostenfestsetzung zu Gunsten einer nicht existenten Partei
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21
Eine nicht existente Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren die zur Geltendmachung ihrer Nichtexistenz angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - NJW 2008, 527).Dabei sind auch die Kosten desjenigen zu berücksichtigen, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat (BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - VII ZB 23/07, NJW 2008, 527 Rn. 14).
- BGH, 14.05.2014 - XII ZB 539/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung von materiell-rechtlichen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21
Rn. 8 Soweit der Kläger sich auf den Standpunkt stellt, der Prozessbevollmächtigte der Beklagten hätte bereits in der vorgerichtlichen Korrespondenz die Nichtexistenz der Beklagten zu 1 offenlegen müssen, weshalb sich die erstmalige Berufung hierauf im Prozess als treuwidrig darstelle, macht er - wie auch die zur Unterstützung seiner Auffassung zitierte Rechtsprechung zeigt - einen materiell-rechtlichen Einwand geltend, der im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 539/11, NJW 2014, 2287 Rn. 7;… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 104 Rn. 21.56). - BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21
Dafür spricht auch der Zweck der Regelung, durch die der mit einer Mehrheit von Auftraggebern typischerweise einhergehenden Mehrbelastung des Rechtsanwalts Rechnung getragen werden soll (vgl. BSG, NJW 2010, 3533 Rn. 24;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, aaO, Rn. 2).
- BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03
Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21
Die Fiktion der Parteifähigkeit erstreckt sich auch auf das anschließende Kostenfestsetzungsverfahren (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03, NJW-RR 2004, 1505, 1506). - BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21
Diese Kosten kann die nicht existente Partei zu ihren Gunsten festsetzen lassen (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - XII ZB 26/05, NJW 2008, 528 Rn. 16). - BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56
Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (BGH, Urteil vom 11. April 1957 - VII ZR 280/56, BGHZ 24, 91, 94; Beschluss vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943, 2944;… Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 252/17, BeckRS 2018, 15661 Rn. 10). - BGH, 07.06.2018 - V ZB 252/17
Zulässigkeit einer Berufung einer GbR auch bei Verlust der Parteifähigkeit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (BGH, Urteil vom 11. April 1957 - VII ZR 280/56, BGHZ 24, 91, 94; Beschluss vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943, 2944; Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 252/17, BeckRS 2018, 15661 Rn. 10). - BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93
Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (BGH, Urteil vom 11. April 1957 - VII ZR 280/56, BGHZ 24, 91, 94; Beschluss vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943, 2944;… Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 252/17, BeckRS 2018, 15661 Rn. 10).
- OLG Köln, 04.11.2021 - 16 W 31/21
Kostenentscheidung; Klagerücknahme
Ebenso ist anerkannt, dass eine nicht existente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu ihren Gunsten die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen kann (BGH Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05, NJW 2008, 528 mwN zum früheren Streitstand; BGH Beschluss vom 27.9.2007 - VII ZB 23/07, NJW 2008, 527; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.03.2021 - 9 W 9/21, BeckRS 2021, 10740 = NJW-Spezial 2021, 412;… BeckOK/Jaspersen, Stand 1.9.2021, § 103 Rn. 24;… Musielak/Voit/Weth, ZPO, 18. Aufl., § 50 Rn. 12;… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 104 Rn. 21.64).
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