Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 15.12.2011 - 9 WF 113/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 26 FamFG, § 76 Abs 1 FamFG, § 76 Abs 2 FamFG, § 114 ZPO, § 127 ZPO
Verfahrenskostenhilfe: Anspruchsvoraussetzungen in einem Sorgerechtsverfahren - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1
Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung in einem Sorgerechtsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung in einem Sorgerechtsverfahren
Verfahrensgang
- AG Völklingen, 13.07.2011 - 8 F 160/11
- AG Völklingen, 14.07.2011 - 8 F 160/11
- OLG Saarbrücken, 05.12.2011 - 9 UF 135/11
- OLG Saarbrücken, 15.12.2011 - 9 WF 113/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1157
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 5 WF 79/11
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2011 - 9 WF 113/11
Rn. 2 Grundsätzlich gilt, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Abs. 1 FamFG i. V. m. § 114 ZPO) in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren bereits dann gegeben ist, wenn das Familiengericht auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und ggf. eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1528, m.w.N.).
- OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug
Rn. 5 Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (76 Abs. 1 FamFG, 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ist in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren deshalb bereits dann gegeben, wenn das mit der Sache befasste Gericht auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, gegebenenfalls eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, dem Begehren des bedürftigen Beteiligten ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, den Erfolg zu versagen (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 6. Februar 2019 - II-3 WF 134/18 -, juris, Rdnr. 12;… Beschluss vom 17. Juli 2013 - II-8 WF 118/13 -, juris, Rdnr. 3; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 4 WF 98/18 -, juris, Rdnr. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. August 2016 - II-2 WF 46/16 -, juris, Rdnr. 10; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 9 WF 113/11 -, juris, Rdnr. 2; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1528, 1528, m.w.N.;… BeckOK Hahne/Schlögel/Schlünder-Weber, FamFG, 43. Edition, Stand: 1. Juli 2022, § 76, Rdnr. 3a;… Prütting/Helms-Dürbeck, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 76, Rdnr. 22;… Groß-Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 76 FamFG, Rdnr. 13, m.w.N.). - OLG Frankfurt, 27.07.2018 - 4 WF 98/18
Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung des vom Ehepatner bezogenen Elterngeldes
In einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) getragenen Sorgerechtsverfahren ist eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bereits dann gegeben, wenn das Familiengericht - wie hier - auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2016, 250-251; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Dezember 2011 zu Az. 9 WF 113/11, zit. n. juris = FamRZ 2012, 1157 (LS); OLG Hamm FamRZ 2008, 420). - OLG Naumburg, 12.09.2014 - 4 WF 61/14
Verfahrenskostenhilfebewilligung: Erfolgsaussichten im Umgangsverfahren
In einem vom Amtsermittlungsgrundsatz nach § 26 FamFG beherrschten Umgangsverfahren ist eine derartige hinreichende Erfolgsaussicht bereits dann zu bejahen, wenn das Familiengericht aufgrund des eingelegten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, um gegebenenfalls eine Regelung zu treffen und sich nicht allein darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, d. h. ohne jede Ermittlung oder jede Anhörung der Beteiligten zurückzuweisen (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 2007, Az.: 1 WF 287/07; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Dezember 2011, Az.: 9 WF 113/11, jeweils zitiert nach juris).
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