Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 9 WF 152/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 WF 71/15
Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines …
Daher ist das Nettoeinkommen i.S. des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, Beschluss vom 21.5.2012 - 9 WF 152/12, BeckRS 2012, 16690; OLG Stuttgart, NJW 2010, 2221; NJW-RR 2010, 1376). - OLG Dresden, 03.04.2014 - 19 WF 236/14
Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs
Daher ist auch für jedes dieser Anrechte gemäß § 50 Abs. 1 FamGKG ein Verfahrenswert von 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten anzusetzen (vgl. OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 12.01.2011 - 15 UF 136/10; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 21.05.2012 - 9 WF 152/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.10.2010 - 11 UF 1262/10; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.07.2010 - 1 UF 179/10 und Beschluss vom 14.06.2010 - 1 WF 204/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.07.2010 - 15 WF 131/10; Hauß, FamRB 2010, 251, 257; Grabow, FamRB 2010, 93, 95).
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