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| OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 9 WF 167/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
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- rechtsportal.de
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Beschleunigungsbeschwerde; Umfang der Darlegungspflicht
Verfahrensgang
- AG Königs Wusterhausen, 08.06.2021 - 5 F 210/20
- OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 9 WF 167/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 1818
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 07.12.2021 - 14 WF 160/21
Entzug des Sorgerechts Verwerfung einer Beschleunigungsbeschwerde Fehlendes …
Gleiches trifft dann auch auf das Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung der Beschleunigungsbeschwerde zum Oberlandesgericht zu, d.h. der Beschwerdeführer muss zum Ausdruck bringen, dass er (nach wie vor) die bisherige Verfahrensdauer als nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155c Abs. 1 FamFG entsprechend rügt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.07.2021 - 9 WF 167/21, BeckRS 2021, 21410 = FamRZ 2021, 1818 (Ls.)).Die Festsetzung des Verfahrenswertes richtet sich nach § 42 Abs. 2 FamGKG (OLG Bremen, Beschluss vom 12.10.2017 - 4 UF 107/17, FamRZ 2018, 450; OLG Brandenburg Beschluss vom 26.07.2021 - 9 WF 167/21, BeckRS 2021, 21410 = FamRZ 2021, 1818.
- OLG Köln, 31.01.2025 - 14 WF 8/25 Die Festsetzung des Verfahrenswertes richtet sich nach § 42 Abs. 2 FamGKG (OLG Bremen, Beschluss vom 12.10.2017 - 4 UF 107/17 -, FamRZ 2018, 450; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2021 - 9 WF 167/21 -, BeckRS 2021, 21410 = FamRZ 2021, 1818).
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