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| OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 WF 168/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe des Freibetrages eines Strafgefangenen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe
- rechtsportal.de
Höhe des Freibetrages eines Strafgefangenen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Freibetrages eines Strafgefangenen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 24.09.2015 - 33 F 93/15
- AG Oranienburg, 27.10.2015 - 33 F 93/15
- OLG Brandenburg, 07.03.2016 - 9 UF 10/16
- OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 WF 168/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1952
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 11.08.2011 - 2 Ws 75/11
Strafvollstreckung: Zumutbarkeit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 5,- …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 WF 168/16
Bei Strafgefangenen ist anstelle des üblichen persönlichen Freibetrages nur ein Abzug in Höhe des um 10 % erhöhten Taschengeldanspruchs für bedürftige Strafgefangene im Sinne von § 76 StVollzG zu berücksichtigen (herrschende Meinung: KG Berlin StRR 2013, 202; OLG München FamRZ 2012, 1576; OLG Hamburg vom 11. August 2011 - 2 Ws 75/11; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 248). - OLG München, 18.06.2012 - 12 WF 980/12
Prozesskostenhilfe: Bemessung des von einem Strafgefangenen einzusetzenden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 WF 168/16
Bei Strafgefangenen ist anstelle des üblichen persönlichen Freibetrages nur ein Abzug in Höhe des um 10 % erhöhten Taschengeldanspruchs für bedürftige Strafgefangene im Sinne von § 76 StVollzG zu berücksichtigen (herrschende Meinung: KG Berlin StRR 2013, 202; OLG München FamRZ 2012, 1576; OLG Hamburg vom 11. August 2011 - 2 Ws 75/11; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 248). - KG, 22.03.2013 - 9 W 13/13
(PKH-Antrag: Berechnung des einzusetzenden Einkommens eines Strafgefangenen) ; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 WF 168/16
Bei Strafgefangenen ist anstelle des üblichen persönlichen Freibetrages nur ein Abzug in Höhe des um 10 % erhöhten Taschengeldanspruchs für bedürftige Strafgefangene im Sinne von § 76 StVollzG zu berücksichtigen (herrschende Meinung: KG Berlin StRR 2013, 202; OLG München FamRZ 2012, 1576; OLG Hamburg vom 11. August 2011 - 2 Ws 75/11; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 248). - OLG Karlsruhe, 15.09.1997 - 16 WF 58/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 WF 168/16
Bei Strafgefangenen ist anstelle des üblichen persönlichen Freibetrages nur ein Abzug in Höhe des um 10 % erhöhten Taschengeldanspruchs für bedürftige Strafgefangene im Sinne von § 76 StVollzG zu berücksichtigen (herrschende Meinung: KG Berlin StRR 2013, 202; OLG München FamRZ 2012, 1576; OLG Hamburg vom 11. August 2011 - 2 Ws 75/11; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 248).
- BayObLG, 21.05.2024 - 203 StObWs 138/24
Sachaufklärungspflicht im Strafvollzugsverfahren
Liegen wie hier die Voraussetzungen für eine Anwaltsbeiordnung im Rahmen einer begehrten Prozesskostenhilfe nicht vor, so ist für die Höhe der von dem Beteiligten für die Verfahrensführung voraussichtlich aufzubringenden Kosten im Sinne von § 115 Abs. 4 ZPO allein auf die eigenen Gerichtskosten abzustellen (OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 10 WF 8/12 -, juris;… Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen Rn. 136; zur Berechnung bei Strafgefangenen vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 9 WF 168/16 -, juris und KG, Beschluss vom 22. März 2013 - 9 W 13/13 -, juris).
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