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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9590
OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22 (https://dejure.org/2022,9590)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2022 - 9 WF 35/22 (https://dejure.org/2022,9590)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2022 - 9 WF 35/22 (https://dejure.org/2022,9590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Wiederaufnahme einer Ratenzahlung in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren; Haftung für Gerichtskosten als Zweitschuldner; Erfolglos gebliebene Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Erstschuldners

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15

    Kosten im Familienverfahren: Zweitschuldnerhaftung nach Aufhebung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22
    Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Verfahrenskostenhilfebewilligung nachträglich gemäß § 124 ZPO i.V. mit § 76 Abs. 1 FamFG aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2016 - 5 WF 176/15 - FamRZ 2016, 2146; OLG Celle, MDR 2015, 918).

    Indizien für die Annahme, dass die Zwangsvollstreckung erfolglos verlaufen werde, können sich u.a. daraus ergeben, dass der Erstschuldner Sozialhilfeleistungen bezieht, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sein Aufenthalt unbekannt ist oder ein Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher mit dem Hinweis darauf, dass der Schuldner amtsbekannt unpfändbar ist, zurückgereicht wurde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.07.2018 - 21 WF 176/17 - JurBüro 2018, 534; OLG Karlsruhe, FamRZ 2016, 2146;… Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 26 Rz. 51 ff.).

  • OLG Celle, 09.07.2018 - 21 WF 176/17

    Voraussetzungen der Heranziehung eines Verfahrensbeteiligten als Zweitschuldner …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22
    Indizien für die Annahme, dass die Zwangsvollstreckung erfolglos verlaufen werde, können sich u.a. daraus ergeben, dass der Erstschuldner Sozialhilfeleistungen bezieht, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sein Aufenthalt unbekannt ist oder ein Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher mit dem Hinweis darauf, dass der Schuldner amtsbekannt unpfändbar ist, zurückgereicht wurde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.07.2018 - 21 WF 176/17 - JurBüro 2018, 534; OLG Karlsruhe, FamRZ 2016, 2146;… Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 26 Rz. 51 ff.).
  • OLG Celle, 17.06.2015 - 2 W 145/15

    Inanspruchnahme des obsiegenden Klägers als Zweitschuldner nach Aufhebung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 9 WF 35/22
    Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Verfahrenskostenhilfebewilligung nachträglich gemäß § 124 ZPO i.V. mit § 76 Abs. 1 FamFG aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2016 - 5 WF 176/15 - FamRZ 2016, 2146; OLG Celle, MDR 2015, 918).
  • OLG Oldenburg, 11.05.2026 - 3 WF 54/26

    Zweitschuldner; Kostenrisiko; Justizgewährungsanspruch; Erstschuldner; …

    Anders als in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall, in dem sich die gesamten Verfahrenskosten auf ein Vielfaches der eigentlich und zu Recht verfolgten Klageforderung belaufen haben, sprenge die Inanspruchnahme der Partei als Zweitschuldnerin im vorliegenden Fall nicht den Rahmen der ursprünglich von ihr vorzunehmenden Kosten-Nutzen-Abwägung (vgl. im Übrigen auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2016, 5 WF 176/15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2022, 9 WF 35/22).
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