Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 09.10.2008 - 9 WF 726/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127 Abs. 3
Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Hindernis für die ratenfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Betzdorf, 18.02.2008 - 5 F 43/08
- AG Betzdorf, 12.03.2008 - 5 F 43/08
- OLG Koblenz, 27.05.2008 - 9 WF 457/08
- OLG Koblenz, 09.10.2008 - 9 WF 726/08
Papierfundstellen
- MDR 2009, 47
- FamRZ 2009, 533
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Nürnberg, 15.05.2015 - 11 WF 511/15
Abzugsfähigkeit von Aufwandsentschädigungen bei Verfahrenskostenhilfe
Die Einzahlungen stellen deshalb keine besondere Belastung dar (ebenso OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1183 mit weiteren Nachweisen; a. A. BayVGH, Beschluss vom 16.07.2010, Az. 16b DS 10.1120 - zitiert nach juris; OLG Koblenz FamRZ 2009, 533;… Groß, a.a.O. Rn. 66). - OLG Koblenz, 06.04.2010 - 9 WF 159/10
Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungen bei Eröffnung des …
Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nach § 36 Abs. 1 InsO nicht zur Insolvenzmasse und führen deshalb auch nicht zum Verlust der Verfügungsbefugnis des Schuldners nach § 80 InsO (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 436 ; OLG Koblenz, FamRZ 2009, 533 ). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 7 Ta 53/16
Prozesskostenhilfe - Ratenzahlungsanordnung - Verbraucherinsolvenzverfahren
Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nach § 36 Abs. 1 InsO nicht zur Insolvenzmasse und führen deshalb auch nicht zum Verlust der Verfügungsbefugnis des Schuldners nach § 80 InsO (OLG Koblenz, Beschluss vom 6. April 2010 - 9 WF 159/10 -, juris; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 9 WF 726/08 - BeckRS 2008, 24869; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 UF 87/05 - BeckRS 2005, 12354). - LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2011 - 6 Ta 106/11
Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Nichtzahlung, Aufhebung der Bewilligung der …
Dem Schuldner verbleibt nämlich angesichts der im Gesetz festgeschriebenen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen von seinem Einkommen ein Betrag, der vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird und deshalb - nach Abzug der in § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO genannten berücksichtigungsfähigen Ausgaben - zum Bestreiten der Prozesskosten einzusetzen ist (KG 07.09.2007 - 17 W 10/07 - NJOZ 2008, 533; OLG Koblenz 09.10.2008 - 9 WF 726/08 - MDR 2009, 47; OLG Zweibrücken 04.10.2005 - 64 F 87/05 - LAG Schleswig-Holstein 04.04.2008 - 2 Ta 52/08 - 23.09.2009 - 6 Ta 153/09 -).
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