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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.11.2008 - 9 WF 97/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14179
OLG Saarbrücken, 10.11.2008 - 9 WF 97/08 (https://dejure.org/2008,14179)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.11.2008 - 9 WF 97/08 (https://dejure.org/2008,14179)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. November 2008 - 9 WF 97/08 (https://dejure.org/2008,14179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilfe für einstweiliges Verfügungsverfahren nach Erledigung desselben

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 4
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Anordnungsverfahren auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach Zurücknahme des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Anordnungsverfahren auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach Zurücknahme des Antrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 894
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Rn. 32 (1) Es sei ausschließlich der Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich, und zwar auch im Falle einer (pflichtwidrigen) Verzögerung der Entscheidung durch das Gericht (vgl. LAG Düsseldorf, 12. November 1986, 14 Ta 348/86, LAGE ZPO § 114 Nr. 10; LAG Hessen, 1. August 2006, 19 Ta 373/06, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 6; OLG Düsseldorf, 21. Juni 1988, 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln, 24. Mai 2000, 14 WF 58/00, NJW-RR 2000, 1606; OLG München, 27. Juli 1993, 12 WF 871/93, OLGR 1994, 46; OLG Saarbrücken, 10. November 2008, 9 WF 97/08, OLGR 2009, 112; 11. Oktober 2012, 6 WF 383/12, juris;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 423 ff.;… MüKo-ZPO/Motzer, 4. Auflage 2013, § 114 Rn. 113, soweit dieser in Rn. 111 auf "Entscheidungsreife" verweist, ist damit der frühestmögliche Zeitpunkt einer Bewilligung gemeint; ebenso LAG Hessen, 9. Januar 2013, 7 Ta 354/11, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 9 WF 75/09

    Zulässigkeit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Beendigung der Instanz

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts ist nämlich maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (§ 114 ZPO) nicht der Zeitpunkt der Einreichung, sondern der Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. Senat, Beschl.v. 10. November 2008, 9 WF 97/08, OLGR Saarbrücken 2009, 112, m.w.N.; Beschl.v. 11. Januar 2008, 9 WF 3/08; Beschl.v. Mai 2008, 9 WF 4/08; Beschluss des 6. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts v. 13. Juni 2002, 6 WF 64/02; ebenso: 5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschl. v. 7. Dezember 2007, 5 W 292/07-102, jeweils m. w. N.;… Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 119, Rz. 44;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 119, Rz. 4).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.02.2011 - 2 Ta 2/11

    Prozesskostenhilfe - Veränderung der Erfolgsaussichten während des Verfahrens

    Rn. 29 Grundlage jeder gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz ist regelmäßig der letzte Kenntnisstand des Gerichtes, also der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Beschlussfassung, wenn sich die Erfolgsaussichten bzw. wirtschaftlichen Voraussetzungen während des PKH-Prüfungsverfahrens verändert haben, vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, S. 891; OLG Saarbrücken, FamRZ 2009, S. 894.
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