Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 14.03.2005 - 9 Wx 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 3
Sondereigentumsfähigkeit von Hotelzimmern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entstehung von Sondereigentum; Räumliche Aufteilung durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplänen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2005 - 9 Wx 5/04
Jedenfalls stünde dies der Annahme von Sondereigentum nicht entgegen, da auch beim klassischen Wohnungseigentum eine notwendige Anbindung zu anderen Eigentumsbestandteilen (insbesondere zu Gemeinschaftseigentum) besteht (vgl. BayOblG ZMR 2003, 588 f.; OLG Oldenburg ZMR 1988, 195 f.). - BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
Verpachtung von Wohnungseigentum - Verteilung der Pacht - Zuständigkeit des …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2005 - 9 Wx 5/04
Jedenfalls stünde dies der Annahme von Sondereigentum nicht entgegen, da auch beim klassischen Wohnungseigentum eine notwendige Anbindung zu anderen Eigentumsbestandteilen (insbesondere zu Gemeinschaftseigentum) besteht (vgl. BayOblG ZMR 2003, 588 f.; OLG Oldenburg ZMR 1988, 195 f.).
- BGH, 08.02.2011 - II ZR 206/08
Hilfsweise Erledigungserklärung im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess - Wella
Dagegen haben der Kläger zu 38 und die Beklagte - gegen die Kläger zu 2 bis 5, 9, 10, 12, 22, 23, 25, 26 und 29 bis 35 - Revision eingelegt, die das Berufungsgericht in den Gründen seines Urteils wegen Abweichung von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14. März 2005 - 9 Wx 5/04, juris - zugelassen hat.Das Berufungsgericht hat die Revision wegen der Abweichung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14. März 2005 - 9 Wx 5/04, juris - zugelassen.
- OLG Frankfurt, 22.07.2008 - 5 U 77/07
Anfechtungsklagen mehrerer Kläger gegen Beschlüsse der Hauptversammlung; …
Denn zwar sind die Kläger notwendige Streitgenossen gem. § 62 ZPO und es wird teilweise die Auffassung vertreten, dass solche nur einheitlich den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären können (z.B. OLG Naumburg, Beschl. vom 14.3.2005 - 9 Wx 5/04 -, zit. nach juris Rn. 3, Landgericht Frankfurt am Main…, Urt. vom 21.4.2008 - 3-5 O 56/07, Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 62, Rn. 25).Wegen der Abweichung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14.3.2005 - 9 Wx 5/04 - wird die Revision zugelassen.
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