Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.08.2004 - 9 ZB 04.1066 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,66401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 29.01.2009 - AN 14 K 08.00429
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Zweiwochenfrist bei …
Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumnis der Zustimmungsantrag schon allein aus diesem Grunde abzulehnen ist und überprüfen die Integrationsämter und die Verwaltungsgerichte die Einhaltung der Frist in vollem Umfang von Amts wegen (BVerwG Beschluss vom 2.5.1996, Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 7; BayVGH vom 9.8.2004, Az.: 9 ZB 04.1066, Juris).Die Vorschrift hat auch drittschützende Wirkung, so dass ihre Nichtbeachtung grundsätzlich auch vom Kläger geltend gemacht werden kann (vgl. BayVGH vom 9.8.2004, a.a.O. unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 25.4.1989, NVwZ-RR 1990, 573).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.